Gemeinde Billigheim

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Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 05.03.2024

Zu Beginn der Sitzung begrüßte Bürgermeister Diblik im Alten Rathaus Billigheim neben dem Gemeinderat und der Pressevertreterin auch die anwesenden Zuhörer.
 
Fragen aus der Bürgerschaft betrafen den Tagesordnungspunkt 6 „Hochwasserschutzmaßnahme Schafgraben“ und eine mögliche Sanierung der Schefflenztalstraße, die in der Straßenbaulast des Landes liegt.
 
Der Vorsitzende informierte, dass die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 06.02.2024 den anwesenden Urkundspersonen zur Kenntnis gegeben wurde.
 
Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung gab er den Beschluss des Gemeinderates bekannt, die Grundfläche des Jagdbogens Waldmühlbach unverändert zu belassen.
 
Der Bebauungsplan "Sattlersäcker" im OT Allfeld (Heilungsverfahren) war anschließend Gegenstand der Beratungen. In Anwendung des § 215a BauGB wurde für den Bebauungsplan „Sattlersäcker“ eine Umweltprüfung mit Erstellung eines Umweltberichts durchgeführt. Änderungen an der Planung wurden nicht vorgenommen. Die Begründung wurde um den Umweltbericht ergänzt.
Der Gemeinderat beschloss das nach § 13b BauGB abgeschlossene Bebauungsplanverfahren „Sattlersäcker“ im Ortsteil Allfeld entsprechend der Vorgaben des § 215a BauGB im beschleunigten Verfahren in entsprechender Anwendung des § 13a BauGB zu ergänzen und abzuschließen. Des Weiteren billigte er den Entwurf des Bebauungsplans „Sattlersäcker“ mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung samt Umweltbericht. Außerdem beschloss er die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
 
Auch der Bebauungsplan "Sportheimweg" im OT Allfeld (Heilungsverfahren) wurde thematisiert. Aufgrund von einschränkenden Vorgaben (Grünzug) im Regionalplan konnte ein Satzungsbeschluss nach der in der Offenlage geäußerten Auffassung seitens der zuständigen Behörden noch nicht getroffen werden. Mit dem durch die Regionalverbandsversammlung im Dezember 2023 erfolgten Abschluss des Fortschreibungsverfahrens des Einheitlichen Regionalplans Region Rhein-Neckar besteht dieses Hindernis nicht mehr. In Anwendung des § 215a BauGB wurde für den Bebauungsplan „Sportheimweg“ eine Umweltprüfung mit Erstellung eines Umweltberichts durchgeführt.  Änderungen an der Planung wurden entsprechend der Abwägungstabelle vorgenommen und ergänzend in die Unterlagen zum Bebauungsplan die Vorgaben des Grünordnerischen Beitrags und ein Kapitel zum Ausgleich aufgenommen. Die Begründung wurde um den Umweltbericht ergänzt.
Der Gemeinderat beschloss das nach § 13b BauGB begonnene Bebauungsplanverfahren „Sportheimweg“ im Ortsteil Allfeld entsprechend der Vorgaben des § 215a BauGB im beschleunigten Verfahren in entsprechender Anwendung des § 13a BauGB fortzuführen und abzuschließen. Des Weiteren beschloss er über die Ergebnisse der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs und nahm die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB entsprechend der vorliegenden Abwägungstabelle vor. Ebenfalls billigte er den Entwurf des Bebauungsplans „Sportheimweg“ mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung samt Umweltbericht in der Fassung vom 19.02.2024. Außerdem beschloss der Gemeinderat die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
 
Die Nachträge und Mehrkosten bei der Hochwasserschutzmaßnahme "Am Schafgraben" waren ebenfalls Teil der Tagesordnung. Die Maßnahme konnte im vergangenen Jahr abgeschlossen werden. Während der Bauarbeiten kam es zu unerwarteten Mehrarbeiten durch den Einbau eines räumlichen Einlaufrechens, zusätzliche Sohl- und Kolksicherungsmaßnahmen, Rückbau eines Schachtes sowie umfangreiche Erdarbeiten. Der Gemeinderat beschloss, die Nachträge und Mehrkosten i.H.v. 337.271,16 € zzgl. Ingenieurleistungen bei der Hochwasserschutzmaßnahme „Schafgraben“ zu genehmigen.

Weiter wurde die weitere Anmietung von Räumlichkeiten zur Anschlussunterbringung - Abschluss eines Mietvertrags Baumgartenstraße 1, (St. Lukasheim) behandelt. Der zur Anschlussunterbringung seit 01.01.2023 bestehende Mietvertrag mit dem Caritasverband Neckar-Odenwald-Kreis über die Räumlichkeiten im St. Lukasheim endet zum 30.04.2024. Weiterhin sind die Räumlichkeiten, bestehend aus 10 Zimmern mit Bad und weiteren Gemeinschaftsräumen, belegt und es ist auch künftig mit einer hohen Zahl an aufzunehmenden Personen zu rechnen. Der Gemeinderat beschloss den Mietvertrag mit dem Caritasverband Neckar-Odenwald-Kreis e.V. ab dem 01.05.2024 zu schließen.
 
Danach ging es um den Antrag der Musikschule Möckmühl e.V. über die Erhöhung des kommunalen Zuschusses. Aktuell bezuschusst die Gemeinde Billigheim die Musikschule mit einem Betrag in Höhe von 115,64 € pro Schülerin und Schüler. Hinzu kommt der Ausgleich des Kreiszuschusses in Höhe von 40 € pro Schülerin und Schüler, da der Landkreis Heilbronn diesen bei der Gemeinde Billigheim aufgrund der Kreiszugehörigkeit zum Neckar-Odenwald-Kreis nicht übernimmt. Im vergangenen Rechnungsjahr war dies ein jährlicher Gesamtbetrag in Höhe von 16.697,84 €. Die Musikschule Möckmühl beantragt eine Erhöhung des kommunalen Zuschusses rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Höhe von 250 € pro Schülerin und Schüler. Dies wird hauptsächlich mit den geplanten steigenden Personalkosten begründet. Der Ausgleich des Kreiszuschusses bleibt weiterhin bestehen. Ausgehend von den Schülerzahlen des vergangenen Rechnungsjahres würde dies einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 30.940 € bedeuten. Der Gemeinderat beschloss, die beantragte Erhöhung des kommunalen Zuschusses für die Musikschule Möckmühl e.V. abzulehnen.

Anschließend stand der Antrag auf Investitionskostenzuschuss nach den Vereinsförderrichtlinien für den MGV Liederkranz 1863 Sulzbach auf der Tagesordnung. Der MGV-Liederkranz 1863 Sulzbach hat einen schriftlichen Antrag auf Investitionszuschuss nach den Vereinsförderrichtlinien für die Investition in eine Musikanlage gestellt. Die zu berücksichtigen Rechnungen belaufen sich auf insgesamt 4.417 €. Investitionskosten wurden bisher mit 15 %, maximal 5.000 €, von der Gemeinde bezuschusst. Demzufolge beschloss der Gemeinderat, dem MGV Liederkranz Sulzbach einen Zuschuss in Höhe von 662,55 € zu gewähren.

 
Der Antrag nach den Vereinsförderrichtlinien über den Zuschuss zum 50-jährigen Jubiläum des Zeltlagers Billigheim war danach Gegenstand der Beratungen. Die Lagerleitung des Zeltlagers Billigheim beantragte einen Zuschuss zum 50-jährigen Bestehen des Zeltlagers Billigheim. Der Gemeinderat beschloss, in Anwendung der Vereinsförderrichtlinien eine freiwillige Jubiläumsgabe zum 50-jährigen Bestehen in Höhe von 250,00 € zu gewähren. 

Weiter wurde der Beteiligungsbericht 2022 behandelt. Die Gemeinde hat jährlich zur Information des Gemeinderats und der Einwohner einen Bericht vorzulegen, in dem sie ihre Beteiligungen an Unternehmen privaten Rechts darlegt. Informationshalber wurden auch die Beteiligungen an öffentlich-rechtlichen Körperschaften in die Beteiligungsberichte nachrichtlich mit aufgenommen. Der Gemeinderat nahm den Beteiligungsbericht 2022 zur Kenntnis.

Des Weiteren stand die Unterrichtung über das Ergebnis der Allgemeinen Finanzprüfung 2015 - 2019 auf der Tagesordnung. Im letzten Jahr fand die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2015 – 2019 bei der Gemeinde Billigheim statt. Zuständige Prüfbehörde bei Gemeinden über 4.000 Einwohnern ist die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA). Die überörtliche Prüfung erstreckt sich darauf, ob bei der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung, der Wirtschaftsführung und dem Rechnungswesen sowie der Vermögensverwaltung der Gemeinde sowie ihrer Sonder- und Treuhandvermögen die gesetzlichen Vorschriften eingehalten worden sind. Der Gemeinderat nahm den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2015 – 2019 der Gemeinde Billigheim zur Kenntnis.

Nachfolgend wurde der Spendenannahme in Höhe von 1.312,52 € durch den Gemeinderat zugestimmt. Der Vorsitzende dankte auch im Namen des Rates allen Spendern.

Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben, Fragen und Anregungen informierte der Vorsitzende über die Berücksichtigung im Förderprogramm „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“. Durch die Aufnahme der Gemeinde als „Schwerpunktgemeinde 2023-2027“ konnte die höchste Fördersumme im Landkreis erreicht werden. Auch der Antrag eines örtlichen Gewerbebetriebs wurde bewilligt. Weiter informierte er, dass die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung genehmigt wurden. Er teilte zudem mit, dass die Gemeinde vom Regionalverband aktuell zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie angehört wird. Der Gemeinderat wird sich in einer der nächsten Sitzungen mit der Stellungnahme hierzu befassen. Der unsere Gemeinde betreffende Kartenausschnitt dieses Plans kann unter www.billigheim.de aufgerufen werden.

Fragen aus dem Rat betrafen als notwendig erachtete Ausgleichszahlungen für Windenergieanlagen an Standortgemeinden, die Versorgungsunterbrechung im OT Allfeld aufgrund des Wasserleitungsneubaus durch den Zweckverband Neudenau-Allfeld-Stein und den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung an Grundschulen ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend mit der 1. Klasse.
 
 
Martin Diblik
Bürgermeister

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