Gemeinde Billigheim

Seitenbereiche

Volltextsuche

5°C - Bedeckt
Navigation

Seiteninhalt

Artikel und Meldungen zum Nachlesen

Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 21.02.2017

Der erste Bürgermeisterstellvertreter Rainer Walter eröffnete die öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Dorfgemeinschaftshaus Waldmühlbach und konnte neben den Gemeinderäten, Vertretern der der Verwaltung auch zahlreiche interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer und die Vertreterin der Rhein- Neckar-Zeitung begrüßen.
Der erste Tagesordnungspunkt betraf die Bürgerfragestunde, welche rege von den Anwesenden genutzt wurde. U. a. wurden angesprochen: Baumrodungsarbeiten an einem Spielplatz in Sulzbach, Raumsituation des Jugendhauses in Sulzbach, Terminüberschneidungen bezüglich der Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses und der heutigen Sitzung sowie Möglichkeiten des Ausbaus der Nahversorgung.
 
Im weiteren Tagesordnungspunkt 2 erfolgte die Bekanntgabe der in der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 24.01.2017 gefassten Beschlüsse. In der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurde über den Verkauf eines Grundstücks beraten.
 
Es folgte als 3. Beratungspunkt die Feststellung und Verpflichtung von Frau Tina Werber als Nachrückerin im Gemeinderat für den seitherigen Gemeinderat Pierre Buccella.  Herr Buccella ist seit dem 01.01.2017 als Beamter in den Diensten der Gemeinde Billigheim tätig. Somit ist er gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 a der Gemeindeordnung an der Mandatsausübung gehindert. Aufgrund des damaligen amtlichen Wahlergebnisses im Ortsteil Sulzbach wäre Herr Eugene Crowley erster Nachrücker. Er hat aber gegenüber der Gemeindeverwaltung gesundheitliche und berufliche Gründe für einen Mandatsverzicht glaubhaft gemacht. Somit fällt das Mandat an Frau Tina Werber als weitere festgestellte gewählte Ersatzbewerberin zu, die auch aufgrund der Anfrage der Verwaltung die Annahme des Mandats erklärt hat.
Der Gemeinderat der Gemeinde Billigheim stellte nunmehr fest, dass Frau Tina Werber als Ersatzperson für den ausgeschiedenen Gemeinderat Pierre Buccella nachrückt. Der Gemeinderat stellte ferner gemäß § 29 Abs. 5 GemO fest, dass keine Hinderungsgründe gemäß § 29 in Verbindung mit § 18 GemO für eine Mandatsausübung als Gemeinderätin durch Frau Tina Werber bestehen. Nach Fassung dieser Beschlüsse wurde Frau Werber als neues Mitglied im Gemeinderat durch den Vorsitzenden begrüßt. In diesem Zusammenhang wurde sie auf die gewissenhafte Erfüllung der Aufgaben als Gemeinderäten verpflichtet.
 
Der nächste Tagesordnungspunkt behandelte die notwendige Umbesetzung des Verwaltungsausschusses sowie der Stellvertreterfunktion für andere Ausschüsse. Herr Gemeinderat Pierre Buccella war für die Fraktion der „Freien Wähler“ stimmberechtigtes Mitglied im Verwaltungsausschuss sowie Stellvertreter im Technischen Ausschuss für GR Maik Wagener, im Kuratoriumsausschuss für Kindertageseinrichtungen für GR Karl Maissenhälter und ordentliches Mitglied in der Verkehrskommission. Dementsprechend ist die Fraktion „Freie Wähler“ vorschlagsberechtigt.  Da es sich hier üblicherweise nicht um strittige Wahl handelt, wurde in Form der sog. „Einigung“ in offener Beschlussfassung das Besetzungsverfahren durchgeführt.
Auf Vorschlag der Fraktion der „Freien Wähler“ wurde für den Verwaltungsausschuss als Nachfolger für Pierre Buccella Gemeinderat Markus Scheurig als ordentliches Mitglied bestimmt.
Als Vertreter für Gemeinderat Maik Wagner wurde im TA Gemeinderätin Tina Werber bestimmt.
Als Vertreter im Kuratoriumsausschuss für Kindertageseinrichtungen für den Gemeinderat Karl Maissenhälter wurde auf Vorschlag der Freien Wähler Gemeinderätin Tina Werber bestimmt.
Als Ordentliches Mitglied in der Verkehrskommission wurde auf Vorschlag der Freien Wähler als Nachfolger für den ehemaligen GR Buccella Gemeinderätin Tina Werber bestimmt. Die Besetzungsentscheidungen wurden einstimmig getroffen.
 
Im Anschluss ging es um den Zeitpunkt des Amtseintritts des neu gewählten Bürgermeisters. Bei der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Billigheim am 22.01.2017 wurde Herr Martin Diblik zum Bürgermeister gewählt. Die Amtszeit des derzeitigen Bürgermeisters Reinhold Berberich endet am 14.04.2017. Herr Diblik kann somit einen Dienst ab dem 15.04.2017 antreten. Die entsprechende Erklärung zum Amtsantritt hat Herr Diblik bereits gegenüber dem Landratsamt abgegeben. Mit dem Amtsantritt beginnt die Amtszeit des Bürgermeisters und damit auch Möglichkeit der Ausübung der dienstlichen Rechte und Pflichten (§ 42 Abs. 3 GemO). Eine vorherige Verpflichtung bzw. Vereidigung ist hier nicht erforderlich.
Der Gemeinderat nahm die Unterrichtung über den Zeitpunkt des Amtsantritts des neu gewählten Bürgermeisters Martin Diblik mit Wirkung ab 15.04.2017 zur Kenntnis.
 
Beim nächsten Tagesordnungspunkt ging es um die Umnutzung der ehemaligen Grundschule Waldmühlbach als Kindertagesstätte. Die Gemeinde Billigheim möchte ihrem Grundstück mit der Flst. Nr. 965, Kastanienstraße 8, in Waldmühlbach eine Nutzungsänderung für die Umnutzung der ehemaligen Grundschule zur Kindertagesstätte beantragt.
Dazu hat sie gemäß § 49 LBO einen Antrag auf Baugenehmigung gestellt.
Die Grundsatzbeschlüsse wurden bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 30.09.2016 getroffen.
Die vorhandenen Räumlichkeiten bleiben nahezu alle bestehen. Für den Sanitärbereich ist ein Umbau notwendig, da die sanitären Anlagen kindergerecht neu hergestellt werden müssen. Des Weiteren ist eine Küche erforderlich. Der Kindergartenbetrieb soll künftig so gestaltet werden, dass Schlafräume zur Verfügung stehen. Der Eingangsbereich wird barrierefrei gestaltet.
Für die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen sind u. a. folgende Maßnahmen umzusetzen:

  • Herstellen von 2 Notausgängen mit Wanddurchbruch u. Ausgangstüren
  • für den Ausgang zum Spielplatzbereich eine Treppe mit Steg
  • ein Brandschutzelement T30RS mit Feststelleinrichtung
  • diverse Verbindungstüren und Rauchschutztüren
  • Umbau des Treppenhauses

Nach Zustimmung der Baurechtsbehörde kann der Umbau erfolgen und dann zeitnah der Kindergartenbetrieb von Billigheim nach Waldmühlbach verlegt werden.
Dem Bauantrag zur Umnutzung der ehemaligen Grundschule Waldmühlbach als Kindertagesstätte auf Flst. Nr. 965, Kastanienstraße 8, in Waldmühlbach erteilte der Gemeinderat einstimmig  das Einvernehmen.

Nächstes Thema war die Ermächtigung zum Abschluss eines Architektenvertrages für die Erbringung von Planungsleistungen zum Umbau von Räumen der ehemaligen Grundschule Waldmühlbach zur Nutzung als Kindertagesstätte. Entsprechend der im vergangen Jahr in der Sitzung des Gemeinderates am 30.09.2016 getroffenen Grundsatzentscheidung zur notwendigen baulichen Weiterentwicklung für Angebote der Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen steht jetzt das Antragsverfahren für die Stellung eines Umnutzungsantrages für den Umbau von ehemaligen Klassenräumen der früheren Grundschule in Waldmühlbach sowie die Planung der notwendigen Baumaßnahmen an. Diese sollen noch im Laufe dieses Jahres begonnen werden, damit der Kindergarten in Billigheim für die Umbauphase ein Ausweichquartier hat und danach insgesamt ein neues Domizil für den Kindergarten in Waldmühlbach geschaffen werden kann. Hierzu bedarf es der Beauftragung eines Architekten. Der ortsansässigen Architekt Lothar Schmidt hat bereits die Vorplanungen für die zu treffenden Grundsatzentscheidungen erbracht, so dass hier eine Folgebeauftragung für den Einzelfall unbedingt empfehlenswert ist.
Herr Schmidt hat nunmehr einen Architektenvertrag für die Leistungsphase 1 – 8 der HOAI mit der Honorarzone III – Mindestsatz – angeboten. Unter Berücksichtigung der Honorartafel zu § 35 Abs. 1 der HOAI und dem Umfang der anrechenbaren Baukosten von rd. 166.000 € wird das voraussichtliche Honorar ca. 21.500 € netto (ca. 25.000 € brutto) betragen. Im Vertrag wären auch bereits erbrachte Vorleistungen enthalten. Hinzu kommen noch nicht feststehende Honorare für Sonderplaner wie Statiker und Brandschutz.
Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung des Architekten Lothar Schmidt aus Billigheim zur Erbringung der Planungs- und Architektenleistungen für die notwendigen Bauanträge bzw. der Planung, Bauleitung und Überwachung der Umbaumaßnahmen von Räumen der ehemaligen Grundschule Waldmühlbach zu einer Kindertageseinrichtung zu. Durch einstimmigen Gemeinderatsbeschluss wurde  die Verwaltung  ermächtigt, den o. a. vorgestellten Architektenvertrag abzuschließen.
 
Im Anschluss ging es um die Beschaffung von Sprungpolstern und Hebekissen für die Feuerwehr Billigheim. Der Hebekissensatz und der Sprungpolster der Feuerwehr Abteilung Billigheim müssen ersetzt werden da sie nach der gültigen TÜV Norm im 17. Betriebsjahr nicht mehr einsatzfähig sind.
Die Ausrüstungsgegenstände sind vorgeschriebene Beladungsteile eines Löschfahrzeugs 20. Sie wurden zuletzt im Jahr 2000 beschafft und in das LF 20 übernommen. Daher ist dieses Jahr der Austausch vorzunehmen. Es wurden drei Angebote über den Hebekissensatz und die Sprungpolster eingeholt.
Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss, den Auftrag für die Beschaffung der Sprungpolster und Hebekissen an die Firma Bastian Feuerwehrtechnik OHG, Karlsruhe zum Angebotspreis von 11.827,31 € zu vergeben.
 
Als weiterer Beratungspunkt wurde über die Spende eines Kommandofahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr. Für die Gesamtwehr besteht der Bedarf für ein Kommandofahrzeug. Dies ist auch im Feuerwehrbedarfsplan dokumentiert. Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Abteilung Billigheim e. V. hat sich nunmehr bereit erklärt, ein entsprechend geeignetes Fahrzeug zu spenden und auch für evtl. Kosten der Um- und Nachrüstung einzustehen. Es konnte ein gebrauchter Rettungsarztwagen für einen Anschaffungspreis von rd. 3.500 € gefunden werden, der sich für den genannten Zweck genau eignet. Die notwendige Umrüstung  auf die speziellen Feuerwehranforderungen in Höhe von rd. 3.000 € wird ebenfalls vom Förderverein übernommen.
Der Gemeinderat stimmte der Annahme einer Sachspende in Form eines zum Kommandowagen umgerüsteten vormaligen Rettungsdienstwagens im Wert von rd. 6.500 € durch den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr – Abteilung Billigheim e. V. zu. Das Fahrzeug ist entsprechend dem Sachzweck als Kommandowagen des Kommandanten einzusetzen und hat seinen Standort bei der Stützpunktfeuerwehr in Billigheim.
 
Zum Abschluss der öffentlichen Sitzung gab es unter dem Punkt Bekanntgaben, Fragen und Anregungen zunächst noch einen Hinweis von Gemeinderat Keller zur Situation des Jugendhauses in Sulzbach.
In einer persönlichen Erklärung gab Herr Gemeinderat Keller sodann bekannt, dass er nach rund 15 Jahren als Fraktionssprecher der CDU im Gemeinderat dieses Amt aufgibt und diese Aufgabe nunmehr in jünger Hände, und zwar auf den Gemeinderat Daniel Fichter übergeht. Er ließ kurz die vergangenen Jahre Revue passieren und dankte den anderen Ratskollegen, Verwaltung und Bürgerschaft für die Zusammenarbeit.
Gemeinderat Daniel Fichter dankte Siegfried Keller für seine Arbeit im Namen der CDU Fraktion. Dem Dank schlossen sich die Sprecher der anderen Fraktionen sowie der Vorsitzende an. 
 
Im Anschluss daran folgte eine nichtöffentliche Sitzung.
 
Rainer Walter
Erster Bürgermeisterstellvertreter

News Abonnieren

Hier klicken, um diesen News-Bereich zu Ihrem RSS-Reader hinzuzufügen: