Gemeinde Billigheim

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Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 23.10.2018

Zu Beginn der Sitzung begrüßte Bürgermeister Diblik in der Gemeindehalle in Sulzbach neben dem Vertreter der Presse, den Gemeinderäten auch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger.
 
Als ersten Tagesordnungspunkt wurde von anwesenden Bürgern Fragen zur Ableitung von Oberflächenwasser, einer Müllablagerung auf einem privaten Grundstück, zur Zusammensetzung von Erschließungsbeitragskosten, dem aktuellen Sachstand zum Hochwasserschutz im Ortsteil Allfeld, der Flussgebietsuntersuchung und einer Lärmbeschwerde neben einem Gewerbebetrieb in Billigheim, gestellt. Eine Frage zur Friedhofsgestaltung schloss sich diesen Anfragen an, bevor die weitere Nutzung des Alten Rathausgebäudes in Billigheim thematisiert wurde.
 
Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurde über einen Grundstückserwerb durch Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts berichtet.
 
Nachdem das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung den anwesenden Urkundspersonen zur Kenntnis gegeben wurde, stand der Waldbewirtschaftungsplan 2019 auf der Tagesordnung. Herr Oberforstrat Hochstein informierte zunächst über den aktuellen Stand zum Kartellverfahren im Bereich des Holzverkaufs. Er erläuterte weiter, dass die Folgen des regenarmen Sommers 2018 auch im gesamten Landkreis zu sehen sind. Der Schädlingsbefall ist zu erkennen. Durch den geringen Nadelholzanteil halten sich die Schäden für die Gemeinde Billigheim jedoch in einem verkraftbaren Bereich. Zu den Planzahlen für 2019 führte er aus, dass bei einem vorgesehenen Einschlag von 6.630 fm der Plan einen Überschuss von 56.583 € vorsieht. Die voraussichtlichen Einnahmen belaufen sich auf 369.033 €, die Ausgaben auf 312.450 €.
Der Brennholzpreis bleibt gleich wie im Vorjahr; dieser beträgt für Brennholz lang 55 € je Festmeter. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den vorgelegten Waldbewirtschaftungsplan 2019.
 
Anschließend wurde über die Vergabe der Erneuerung der Automatisierung und Datenfernübertragung für die Wasserhochbehälter beraten. Um eine sichere Wasserversorgung gewährleisten zu können, welche den aktuellen Anforderungen entspricht, ist es notwendig, in den Hochbehältern Katzental, Horschelwald (Allfeld), Waldmühlbach, Goldberg (Billigheim), Schindersbuckel und Pumpwerk (Sulzbach) eine modernere Steuerungs- und Fernwirkanlage einzusetzen. Der Austausch der Anlage wird im Dezember 2018 durchgeführt. Die HVG bezifferte die Kosten in einem Angebot auf 70.899,01 €. Der Gemeinderat beauftragte ebenfalls einstimmig die Verwaltung, die Erneuerung der Automatisierung und Datenübertragung für die Hochbehälter an die Firma HVG aus Heilbronn über den genannten Betrag zu vergeben.
 
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „Schafgraben-Haagen, Änderung und Erweiterung“ nach § 10 BauGB im Ortsteil Billigheim (für Neubau Kindergarten) stand als nächstes auf der Tagesordnung. Konkreter Inhalt war die Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung sowie der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 10.07.2018 bereits den Tagesordnungspunkt „Schafgraben-Haagen, Änderung und Erweiterung“ sowie den Planentwurf beschlossen. Im Zuge der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte die Planauslegung in der Zeit vom 19.07.2018 bis einschließlich 20.08.2018. Stellungnahmen von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange liegen vor, vom beauftragten Büro IFK-Ingenieure (Mosbach) wurde jeweils ein Behandlungsvorschlag vorgelegt. Es wurden folgende Punkte überarbeitet: Ergänzung der Umweltbetrachtung in der Begründung, Ergänzung Festsetzungen und Hinweise zum Bodenschutz, Anpassung/Korrektur der Flurstücksnummern aufgrund der Verschmelzung von Flurstücken, Aufnahme von Hinweisen zur Geotechnik und Darstellung der bestehenden Wasserleitung und deren geplante Verlegung. Hierbei kam es zu keinen wesentlichen Änderungen. Der Gemeinderat beschloss die Behandlung und Abwägung der während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend des Behandlungsvorschlags des Ingenieurbüros IFK-Ingenieure. Weiter beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan „Schafgraben-Haagen, Änderung und Erweiterung“ mit Begründung gem. § 10 BauGB und die örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO Baden-Württemberg i. V. m. § 4 GemO jeweils als Satzung.
 
Im folgenden Tagesordnungspunkt wurde über die Sanierung des Feuerwehrhauses Allfeld und die Beauftragung von Architektenleistungen beraten. Die räumlichen Gegebenheiten des Feuerwehrhauses Allfeld sind den aktuellen Vorschriften im Hinblick auf die Unfallverhütungsvorschriften anzupassen. Zudem weist das Gebäude weitere bauliche Defizite auf. Zu den geplanten Maßnahmen gehören: Schaffung von Sicherheitsabständen in der Fahrzeughalle durch Verkleinerung der Toilettenräume, Umwandlung des Mannschaftsraums zur Umkleidekabine, Verlegung der Küche in die jetzige Kleiderkammer, Verlegung der zu kleinen Kleiderkammer in das Dachgeschoss, Austausch von 10 Sprossenfenstern sowie Fassadenarbeiten am Gesamtgebäude. Die Kosten belaufen sich laut Schätzung des Architekturbüros Schmidt auf rund 117.000 €. Außerdem hat die Überprüfung der Elektroinstallationen ergeben, dass auch in diesem Bereich Verbesserungen erforderlich sind. Hier liegen die Kosten bei voraussichtlich weiteren 5.500 €. Das ortsansässige Architekturbüro Schmidt wurde bereits mit der Maßnahme betraut und soll nun für die weiteren Leistungen beauftragt werden. Der Gemeinderat beschloss die Sanierung des Feuerwehrhauses Allfeld und beauftragt das Architekturbüro Schmidt gemäß Angebot vom 08.10.2018 mit der planerischen Betreuung.
 
Als nächstes ging es um die Änderung der Richtlinien über die Familienförderung beim Verkauf gemeindeeigener Grundstücke. Die Familienförderung wurde letztmalig im November 2018 für eine Laufzeit bis 31.12.2024 verlängert. Diese Förderung soll Familien mit Kindern den Erwerb eines Eigenheimes in der Gemeinde Billigheim erleichtern. Aufgrund der kürzlich beschlossenen bundesweiten Einführung des Baukindergelds mit einer Förderung von 12.000 € pro Kind wurde mehrheitlich beschlossen, die Förderrichtlinien so anzupassen, dass bei allen künftigen Antragstellern die Förderung des ersten Kindes in Höhe von 1.000 € entfällt. Die neuen Bestimmungen sollen für Kaufverträge gelten, welche nach dem 01.11.2018 beurkundet werden.
 
Anschließend wurde über die Nachbesetzung beim Gemeindeverwaltungsverband „Schefflenztal“, der Verkehrskommission sowie der Stellvertreterfunktion für den Verwaltungsausschuss beraten. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, Herrn Gemeinderat Ullmer hierfür zu bestellen.
 
Die Wahl eines dritten Bürgermeister-Stellvertreters war Thema des nächsten Tagesordnungspunktes. Der Gemeinderat wählte mehrheitlich Herrn Gemeinderat Junghans.
 
Im Anschluss nahm der Gemeinderat die Terminplanung der Sitzungen für das Jahr 2019 zur Kenntnis. Der Termin für den Neujahrsempfang am 11. Januar 2019 wurde ebenfalls zur Kenntnis gegeben.
 
Im letzten öffentlichen Tagesordnungspunkt informierte der Vorsitzende nochmals über die Beauftragung von Arbeiten im Zusammenhang mit dem Stellplatz des Notstromaggregates für den Ortsteil Allfeld. Weiter informierte er über den neuen Sprecher, Herrn Junghans, und dessen Stellvertreter, Herrn Haaf, für die SPD-Fraktion. Aus dem Gemeinderat wurde vorgeschlagen, die Ortsdurchfahrt im Ortsteil Katzental (Landesstraße 526) für das Deckenprogramm des Landes anzumelden, da diese Straße durch die aktuellen und vergangenen Umleitungsstrecken in Mitleidenschaft geraten ist. Weitere Anfragen betrafen eine evtl. ungenehmigte Erd- und Steinablagerung und das ausgeübte Vorkaufsrecht zum Grundstückserwerb. Die abschließende Frage zur Erddeponie in Katzental konnte der Vorsitzende dahingehend beantworten, dass diese seit dem 20.09.2018 wieder geöffnet ist.
 
Martin Diblik
Bürgermeister

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