Gemeinde Billigheim

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Urlaubszeit- Reisezeit

Wenn Sie verreisen möchten, sollten Sie im Besitze eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein. Bitte denken Sie rechtzeitig daran, Ihre Ausweispapiere zu überprüfen.
Falls nötig beantragen Sie auf dem Rathaus – Einwohnermeldeamt, Zimmer 4 – einen neuen Ausweis oder Reisepass. Nach Beantragung dauert es 3 – 4 Wochen, bis die Papiere von der Bundesdruckerei gefertigt sind. Für eilige Fälle gibt es die Möglichkeit, vorläufige Dokumente auszustellen, die dann aber nicht in jedem Reiseland anerkannt werden.
Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (Reise & Sicherheitshinweise/Einreisebe-stimmungen) können Sie sich informieren, für welches Reiseland welche Dokumente erforderlich sind. Hier erfahren Sie auch, ob Sie mit vorläufigen Ausweisdokumenten einreisen dürfen und wie lange Ihre Dokumente bei der Einreise noch gültig sein müssen.
Bitte beachten Sie, dass jedes Kind ein eigenes Ausweisdokument benötigt. Der Eintrag eines Kindes im Reisepass eines Elternteils ist seit 2012 nicht mehr gültig.

Kosten:

Personalausweis für unter 24-Jährige: € 22,80    
Personalausweis ab 24 Jahren: € 28,80    
Reisepass für unter 24-Jährige: € 37,50 Express-Reisepass: € 69,50
Reisepass ab 24 Jahren: € 60,00 Express-Reisepass: € 92,00
Kinderreisepass: € 13,00 (nur gültig bis zum 12. Lebensjahr)  

Die Gebühr wird jeweils bei der Antragstellung fällig.
Für alle Dokumente wird ein biometrisches Passfoto benötigt.

Ihr Einwohnermeldeamt

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