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Wahl in Zeiten von Corona

Landtagswahl 2021  Fragen in Zeiten von Corona

Die Landtagswahl 2021 steht unter dem Vorzeichen der Corona-Pandemie. Wie wird die Wahl unter den derzeitigen Bedingungen organisiert? Wie wird der Schutz der Gesundheit im Wahllokal bestmöglich gewährleistet? Wir beantworten die häufig gestellten Fragen an die Gemeinde Billigheim

Muss ich meine Stimme in einem Wahllokal abgeben?
Nein. Wenn Sie Angst vor einer Corona?Infektion haben, können Sie Ihre Stimme auch bequem von zu Hause per Briefwahl abgeben.

Wie beantrage ich Briefwahlunterlagen?
Am einfachsten können Sie Briefwahl online mit den Daten aus Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen. Den Link hierzu finden Sie bis Donnerstag, 11.03.2021, 12:00 Uhr, hier auf unserer HomepagePersönlich können Sie bis Freitag, 12.03.2021, 18:00 Uhr, Briefwahlunterlagen im Rathaus Billigheim, Sulzbacher Straße 9, schriftlich beantragen. Melden Sie sich zuvor bitte telefonisch unter 9200-21. 

Welche Vorkehrungen werden für die Stimmabgabe im Wahllokal getroffen?
Im Vorfeld zur Wahl wurden die größten Räumlichkeiten in den einzelnen Ortsteilen für die persönliche Stimmabgabe ausgewählt, um die Abstandsregelungen bestmöglichst umzusetzen. Durch umfangreiche Beschilderung in den Wahllokalen werden Sie zum Tragen einer medizinischen Maske (OP?Maske oder FFP2 der Normen KN95/N95) und zum Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern aufgefordert. Am Zugang zum Wahlraum finden Sie eine Möglichkeit zur Handdesinfektion. Die Wahlräume werden regelmäßig gelüftet. Die ehrenamtlichen Wahlhelfer sind dazu angehalten, Sie darauf hinzuweisen eine medizinische Maske (OP?Maske, FFP2-Maske oder eine Maske der Normen KN95/N95) zu tragen und den gebotenen Abstand einzuhalten. Darüber hinaus behalten wir uns vor, nur so vielen Wählerinnen und Wählern zeitgleich Zugang zum Wahlraum zu gewähren, wie es der Infektionsschutz zulässt. Die Möblierung des Wahlraums ist so gewählt, dass der gebotene Mindestabstand stets eingehalten werden kann. Zudem haben wir weitere Mitglieder in jeden Wahlvorstand berufen. In der Morgen? und Mittagsschicht trägt so je eine weitere Person zu Ihrem Infektionsschutz bei. Bitte unterstützen Sie die entsprechenden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, indem Sie sich an die Vorgaben zum Infektionsschutz halten.

Was muss ich beachten, wenn ich meine Stimme im Wahllokal abgeben möchte?
Achten Sie im Wahllokal bitte stets auf einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen. Bringen Sie am Wahltag Ihre Wahlbenachrichtigung mit und tragen Sie eine medizinische Maske (OP?Maske, FFP2-Maske oder eine Maske der Normen KN95/N95) im gesamten Wahlgebäude. Bitte vermeiden Sie Berührungen wie Händeschütteln oder Umarmungen. Am Eingang zum Wahlraum besteht die Möglichkeit zur Handdesinfektion. Zudem bitten wir Sie, Ihren eigenen Schreibstift (am besten Kugelschreiber) zum Ausfüllen Ihres Stimmzettels mitzubringen. Sie müssen dann nicht auf den von uns bereitgestellten Kugelschreiber zurückgreifen.

Wann ist der Andrang in den Wahllokalen besonders hoch?
Die Erfahrungen vergangener Wahlen zeigen eine besonders hohe Auslastung der Wahllokale zwischen 16:30 und 18:00 Uhr. Wenn es Ihnen möglich ist, dann geben Sie Ihre Stimme doch außerhalb dieser Stoßzeiten ab. Sie tragen so dazu bei, dass sich vor dem Wahlraum keine Warteschlangen bilden.

Wie werden die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer geschützt?
Zum Schutz der ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wurde ein Hygienekonzept entwickelt. Die eingesetzten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden mit Handdesinfektionsmittel, medizinischen Masken (OP?Masken und FFP2) und aktuellen Informationen zum Infektionsschutz versorgt. Die Arbeitsplätze im Wahlvorstand werden mit Plexiglasscheiben ausgestattet und gemäß der Abstandregel angeordnet. Hinweis: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die im Vorfeld der Wahl Symptome einer COVID-19-Erkrankung zeigen oder in Kontakt zu einem bestätigten Corona?Fall standen, sehen von Ihrem Einsatz am Wahlsonntag ab.

Warum müssen sich Begleitpersonen von Wählerinnen und Wählern in eine Besucherliste eintragen?
Für eine etwaige Nachverfolgung von Ansteckungsketten im Infektionsfall ist es erforderlich, dass die Kontaktdaten aller Personen, die sich im Wahlraum aufhalten, festgehalten werden. Die Mitglieder des Wahlvorstands und die Wählenden sind bekannt. Alle weiteren Personen werden gebeten, ihre Kontaktdaten in einer Besucherliste gemäß Corona?Verordnung zu hinterlassen. Dies gilt etwa für begleitende Familienangehörige, Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter sowie Vertreterinnen und Vertretern der Presse. Die Besucherliste wird vertraulich und datenschutzkonform behandelt.

Wie kann ich meine Stimme bei Krankheitssymptomen am Sonntag abgeben?
Für Ansteckungsverdächtige besteht ein Zutrittsverbot zum Wahlgebäude. Hiervon erfasst werden Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks? oder Geruchssinns, aufweisen. Melden Sie sich so früh wie möglich, spätestens aber am Wahltag bis 15:00 Uhr, beim Wahlamt unter 9200-20. Wenn Sie eine Person die Briefwahlunterlagen abholen lassen, benötigt diese eine schriftliche Vollmacht. Die Stimmabgabe durch eine Vertretung ist nicht möglich.

Ihre Gemeindeverwaltung Billigheim 

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