Gemeinde Billigheim

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Ankündigung der Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung und Abwsserbeseitigung

Derzeit werden die Abwassergebühren (zentral und dezentral) und die Wasserversorgungsgebühren für die Jahre 2022 und 2023 neu kalkuliert.
Die entsprechenden Satzungsbeschlüsse werden erst Anfang des Jahres 2022 gefasst werden können. Wir möchten darauf hinweisen, dass sich im Zusammenhang mit den Neukalkulationen auch rückwirkend ab dem 01.01.2022 Gebührenerhöhungen ergeben können.
Rist, Kämmerer

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