Gemeinde Billigheim

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Grundsteuer 2022 und Grundsteuerreform

Die Grundsteuerbescheide der Gemeinde Billigheim für das Jahr 2022 werden den Steuerpflichtigen im Januar 2022 zugestellt. Im Jahr 2022 erhalten alle Steuerpflichtigen einen Grundsteuerbescheid, da diesem, allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform 2025 beiliegen.
Die Grundsteuerbescheide 2022 behalten Ihre Gültigkeit, bis eine Änderung eintritt, z.B. im Steuerbetrag oder bei Eigentumswechsel.
Die Gemeinde Billigheim macht alle Steuerpflichtigen darauf aufmerksam, dass die Grundsteuer zum 15.2., 15.5., 15.8. sowie zum 15.11.2022 ohne weitere Aufforderung zu je einem Viertel fällig ist. Sollten Sie nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, sorgen Sie bitte dafür, dass die Beträge fristgerecht gezahlt werden.
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter:
www.Grundsteuer-BW.de         
www.fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/grundsteuer/

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