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Verpflichtung zur Anmeldung des Hundes zur Hundesteuer
Nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Billigheim unterliegt jeder über drei Monate alte Hund der Hundesteuer. Eine schriftliche Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung wird innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung oder mit dem Alter von drei Monaten des Hundes notwendig. Für eine Abmeldung eines Hundes gilt ebenfalls die Monatsfrist.
Sie können Ihre Hundean- oder -abmeldung mit dem auf der Homepage dafür vorgesehenen Formular herunterladen.
Dieses finden Sie hier.
Sie können Ihre Hundean- oder -abmeldung mit dem auf der Homepage dafür vorgesehenen Formular herunterladen.
Dieses finden Sie hier.