Gemeinde Billigheim

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Grundsteuerrate und Gewerbesteuervorauszahlungen sowie Wasserabschlagszahlungen für das 1. Quartal 2022

Am 15.02.2022 sind folgende Steuern / Abschlagszahlungen zur Zahlung fällig:
1. Gewerbesteuer
Vorauszahlungsrate in der Höhe, wie sie im letzten Gewerbesteuerbescheid festgesetzt worden ist.
2. Grundsteuer
Vierteljahresrate in der Höhe, wie sie im letzten Grundsteuerbescheid oder im letzten Grundsteuer-Änderungsbescheid zu entnehmen ist.
3. Wasserabschlagszahlungen
Abschlagszahlungen, wie sie in der Jahresendabrechnung festgesetzt worden sind.
Bitte beachten Sie:

  • Das in der Jahresendabrechnung ausgewiesene Guthaben wurde, sofern noch nicht ausbezahlt, mit der Fälligkeit am 15.02.2022 verrechnet.
  • Bereits im Voraus bezahlte Abschlagszahlungen (z.B. für das ganze Jahr) können nicht berücksichtigt werden und müssen zurückerstattet werden.
  • Wir bitten um Teilnahme am bequemen Lastschrifteinzugsverfahren. Damit entfällt für Sie die Überwachung der Fälligkeitstermine. Lastschriftmandate erhalten Sie im Internet unter www.billigheim.de.

Die Abbucher werden gebeten, für die Deckung Ihrer Konten Sorge zu tragen. Vielen Dank.
Ihre Gemeindeverwaltung

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