Gemeinde Billigheim

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Informationen zum Führerschein-Umtausch

Sicher haben Sie es schon aus der Presse entnommen, dass es eine Pflicht gibt zum Führerscheinumtausch.
Grund für die Anordnung des Umtausches durch die EU-Richtlinie ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033.
Hier die Fristen für den Umtausch auf einen Blick:

Papierführerscheinumtausch

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Umtausch bis
vor 1953 19.01.2033
1953 – 1958 19.01.2022
1959 – 1964 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
1971 – 1998 19.01.2025

Plastikkartenführerscheinumtausch

Ausstellungsjahr des Führerscheins  Umtausch bis
1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033

Wer weiter mit seinem alten Führerschein fährt und die Frist für den Umtausch verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld.
Bezüglich des Umtauschs dürfen Sie sich gerne an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Billigheim wenden,  06265 / 9200-21    oder 9200-22.
Hier können Sie einen Termin vereinbaren. Bringen Sie bitte Ihren bisherigen Führerschein und ein biometrietaugliches Paßfoto mit, außerdem die Gebühr von 30,40 Euro. Diese ist bei Antragstellung in bar zu entrichten.

Ihr Einwohnermeldeamt

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