Gemeinde Billigheim

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Informationen zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Kennen Sie bereits das „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“ (ELR)?

Mit der Programmentscheidung 2022 wurde für vier Projekte in der Gemeinde Billigheim ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 435.340 € durch das ELR-Programm bereitgestellt.
 
Private und kommunale Bauvorhaben in den Ortskernen werden mittels dieses Förderprogramms regelmäßig finanziell unterstützt. Ziel ist dabei, eine ganzheitliche und nachhaltige Strukturverbesserung in unseren Dörfern herbeizuführen und einen Beitrag zur Innenentwicklung und Stärkung der Ortskerne zu leisten.
 
Gemeinsam mit Ihnen möchte die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat diese Ziele und Projekte erarbeiten, auf den Weg bringen, zum Wohle aller und für ein belebtes Dorf, das Zukunft hat. Für Jung und Alt!
 
Die Gemeinde Billigheim bewirbt sich daher dieses Jahr um die Anerkennung als ELR-Schwerpunktgemeinde, damit auch Sie bei Ihrem zukünftigen Bauvorhaben weitere finanzielle Vorteile nutzen können.
 
Vielleicht haben Sie Ideen, für die Sie einen Förderantrag stellen können?
 
Deshalb interessieren uns Ihre Antworten auf diese Fragen:

  • Könnten Sie sich vorstellen, Ihre ungenutzte Scheune / Nebengebäude zu Wohnraum umzunutzen Ja? Bitte melden! Förderfähig!
  • Oder planen Sie, Ihre ungenutzte Scheune / Nebengebäude abzubrechen, um Freifläche zu erhalten oder dort einen Wohnhaus-Ersatzbau zu errichten Ja? Bitte melden! Förderfähig!
  • Planen Sie vielleicht, die Scheune mit einem Gewerbe neu zu nutzen Ja? Bitte melden! Förderfähig!

Wir wollen gezielt die bauliche Situation Ihres Wohnquartiers verbessern.

Mit dem ELR-Förderprogramm hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen.
Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.

  • Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten in Baulücken), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. 

Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt grundsätzlich 20.000 € (Modernisierung/Neubau), bei (Scheunen-)Umnutzungen bis zu 50.000 €.
 
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah nach der Förderentscheidung umgesetzt und davor noch nicht begonnen worden sind.
 
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Bitte melden Sie sich beim von der Gemeinde beauftragten Ingenieurbüro IFK in Mosbach unter 0 62 61 – 92 90 20, Frau Breiding, oder per E-Mail.

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