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Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017

Die von der Verbandsversammlung am 22.03.2017 beschlossene nachfolgende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2017, wird in der Zeit vom 18.04.2017 bis 26.04.2017 während der Öffnungszeiten im Rathaus Billigheim, Sulzbacher Str. 9, 74842 Billigheim, Zimmer Nr. 10, öffentlich ausgelegt. Das Landratsamt hat mit Verfügung vom 03.04.2017 den Kassenkredit in Höhe von 500.000 € genehmigt.


H A U S H A L T S S A T Z U N G
DES ABWASSERZWECKVERBANDES
„GRUPPENKLÄRANLAGE   SCHEFFLENZTAL“
FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 7



Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg hat die Verbandsversammlung am 22.03.2017 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr  2017  beschlossen:
§ 1

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

  1. den Einnahmen und Ausgaben i.H.v. je 3.581.879 Euro davon im Verwaltungshaushalt 1.782.842 Euro davon im Vermögenshaushalt 1.799.037 Euro
  2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) i.H.v. 0 Euro
  3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen i.H.v.  0 Euro

§ 2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 Euro

Billigheim, 23.03.2017
Houck Bürgermeister u. stellv. Verbandsvorsitzender

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