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Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuer sowie der Vorauszahlungen auf die Wasser-/ Abwassergebühren zum 15.05.2017

Vierteljährlich, das heißt zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres ist eine Rate der Grundsteuer, eine Vorauszahlung auf die Wasser-/Abwassergebühren sowie bei Gewerbetreibenden eine Rate als Gewerbesteuervorauszahlung zur Zahlung fällig. Die Höhe des jeweiligen Betrages ist aus dem letzten Steuer- bzw. Abgabenbescheid ersichtlich; die diesbezüglichen Angaben sind dort am unteren Rand aufgeführt.
Bitte achten Sie auf rechtzeitige und vollständige Zahlung, da bei verspätet eingehenden Zahlungen Mahngebühren und eventuell auch Säumniszuschläge erhoben werden müssen.
 
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