Navigation
Ältere Artikel und Meldungen zum Nachlesen
Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuer sowie der Vorauszahlungen auf die Wasser-/ Abwassergebühren zum 15.05.2017
Vierteljährlich, das heißt zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres ist eine Rate der Grundsteuer, eine Vorauszahlung auf die Wasser-/Abwassergebühren sowie bei Gewerbetreibenden eine Rate als Gewerbesteuervorauszahlung zur Zahlung fällig. Die Höhe des jeweiligen Betrages ist aus dem letzten Steuer- bzw. Abgabenbescheid ersichtlich; die diesbezüglichen Angaben sind dort am unteren Rand aufgeführt.
Bitte achten Sie auf rechtzeitige und vollständige Zahlung, da bei verspätet eingehenden Zahlungen Mahngebühren und eventuell auch Säumniszuschläge erhoben werden müssen.
Ihre Gemeindekasse Billigheim