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Standsicherheitsprüfungen an Straßenbeleuchtungs-Masten

Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist geplant, ab dem 18.07.2017 eine Standsicherheitsprüfung der Beleuchtungs-Masten, welche älter als 6 Jahre sind, durchzuführen.
Da ein solcher Mast während seiner Lebensdauer, die ca. 20 bis 40 Jahre dauern soll, bestimmten äußeren Beanspruchungen und Einflüssen unterliegt, die seine Tragfähigkeit und Lagesicherheit (Verankerung) herabsetzen oder ganz zerstören können, ist diese Maßnahme zwingend erforderlich.
Die ausführende Firma ist HMH GmbH aus Viersen.
Wir bitten um Verständnis für eventuell auftretende Verkehrsbehinderungen.
 
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