Gemeinde Billigheim

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ELR Förderung - bis 55.000 EUR möglich

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Zuschussbewilligungen in der Gemeinde Billigheim
Hinweis auf die Antragstellung für das Programmjahr 2018 – Antragsfristen !
 
Das Ministerium für den Ländlichen Raum (MLR) hat dieser Tage das ELR-Jahresprogramm 2018 veröffentlicht.
Die Antragsfristen sind sehr kurz gehalten, so dass der Gemeinde bis spätestens 15.09.2017 die vollständigen Antragsunterlagen vorliegen müssen.
 
Strukturförderung heißt Lebensqualität erhalten und verbessern. Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.
  
Ziel der Programmausschreibung 2018 ist es, Impulse zur Nutzung innerörtlicher Flächen zu setzen. Gute innerörtliche Bausubstanz muss erhalten und zu zeitgemäßem Wohnraum umgebaut werden. Baufällige Gebäude hingegen können weichen und Platz für Neues schaffen. Deshalb werden im ELR 2018 prioritär Investitionen privater Haus- und Wohnungsbesitzer gefördert.
  
Das ELR konzentriert sich auf Innentwicklung und Bestandsgebäude. Dabei wird der Bereich der förderfähigen Innenbereiche nun ausgedehnt und schließt auch Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts ein, sofern diese mit der Ortsmitte zusammengewachsen sind und einen entsprechenden Entwicklungsbedarf nachweisen. Gefördert wird vor allem die Umnutzung leerstehender Gebäude, z.B. von ehemaligen landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden zu Wohnungen.

Mit dem ELR soll die Anwendung ressourcenschonender Bauweisen unterstützt wer-den. Wer bei privaten Wohnbauprojekten eine innovative Verwendung von Holz in der Tragwerkskonstruktion (z.B. Holz-Beton, Holz-Glas) aufzeigt, kann eine erhöhte Förderung erhalten. Bei Umnutzung von Gebäuden zur Schaffung von Wohnraum beträgt der Fördersatz bis zu 35 %, max. 55.000 Euro pro Wohnung, bei umfassender Modernisierung und bei ortsbildgerechten Neubauten bis zu 35 %, max. 25.000 Euro pro Wohnung.


Im Förderschwerpunkt "Arbeiten“ sollen vorrangig Projekte unterstützt werden, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen, zum Beispiel die Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs in das nahegelegene Gewerbegebiet.


Die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen ist und bleibt ebenfalls ein wichtiger Standortfaktor für den Ländlichen Raum. Vor allem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien sind wichtige Einrichtungen zur Grundversorgung und zentrale Treffpunkte in den Gemeinden. Sie tragen enorm zu deren Attraktivität bei. Zur Grundversorgung können auch Ärzte, Physiotherapeuten, Handwerksbetriebe u.a. nach den o.g. Bestimmungen zählen. Projekte im Förderschwerpunkt "Grundversorgung" nach werden daher prioritär berücksichtigt. Der Fördersatz beträgt bis zu 20 % der Investitionskosten.

 
Bitte reichen Sie die kompletten Antragsunterlagen möglichst bald, spätestens bis zum 15.09.2017 bei uns ein, damit die Zuschussanträge fristgemäß bearbeitet und weitergereicht werden können.
 
Überprüfen Sie Ihr Gebäude und nutzen Sie nach Möglichkeit dieses Angebot. Wer noch Beratungsbedarf hat, kann sich bei der Gemeindeverwaltung oder bei IFK-Ingenieure, Herrn Kuk (Mosbach, Tel.: 0 62 61 / 9290-0) zur Durchsprache und Abstimmung des geplanten Projektes melden.
 
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei unserem Mitarbeiter, Herrn Buccella, Tel. 06265/9200-32.

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