Gemeinde Billigheim

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Gewässerschau für das Gewässer Sulzbach

Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Die Gemeinde Billigheim ist auf ihrem Gemeindegebiet Träger der Unterhaltungslast für das Gewässer Sulzbach mit Neben-gewässern. Deshalb führt die Gemeinde Billigheim am 13.12.2017 ab 9:00 Uhr, Treffpunkt Sport- und Festhalle Sulzbach gemeinsam mit dem Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis entlang der Sulzbach eine Gewässerschau durch.
 
Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahren-quellen können u. a. Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdeten Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner des Sulzbaches in Sulzbach aber auch für die Unterliegerdörfer geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion des Gewässers beseitigt werden.
 
Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Gemeinde Billigheim bittet die Anwohner bzw. Anlieger um ihr Verständnis. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Bauamt, Frau Reinmuth; Tel. 06265 9200-40.
 
Martin Diblik, Bürgermeister

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