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Meldung von ehrenamtlich tätigen Vereinsverantwortlichen
Nach der Ehrenordnung der Gemeinde Billigheim werden beim jährlichen Neujahrsempfang auch langjährige Vereinsverantwortliche geehrt.
Danach erhalten folgende Personen eine öffentliche Ehrung:
Um möglichst alle ehrenamtlich Tätigen unserer Vereine zu erfassen und ehren zu können, ist eine Meldung an die Gemeinde jederzeit möglich.
Anlässlich des bevorstehenden Neujahrsempfanges bitten wir um Meldung möglichst bis 1.12.2017.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
Frau Iskra, E-Mail
Frau Haaf, E-Mail
Danach erhalten folgende Personen eine öffentliche Ehrung:
- Vereinsvorsitzende, die 10, 15 oder 20 und mehr Jahre aktiv ehrenamtlich tätig sind oder waren
- Abteilungsleiter, Kassier, Jugendleiter, 2. Vorstand, Schriftführer und in sonstigen Einzelfällen besonders verdiente Funktionsträger, die 15, 20 oder 25 Jahre und länger aktiv ehrenamtlich tätig sind oder waren
Um möglichst alle ehrenamtlich Tätigen unserer Vereine zu erfassen und ehren zu können, ist eine Meldung an die Gemeinde jederzeit möglich.
Anlässlich des bevorstehenden Neujahrsempfanges bitten wir um Meldung möglichst bis 1.12.2017.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
Frau Iskra, E-Mail
Frau Haaf, E-Mail
Benötigt werden die Funktion der zu ehrenden Person und der genaue Zeitraum der aktiven Mitarbeit in dieser Funktion im Verein.