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Schutz der Sonn- und Feiertage im Dezember 2018

Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage ist im Dezember Folgendes zu beachten:

Verboten sind an nachfolgenden Tagen:
 
Heiligabend, 24.12.2018

  • Handlungen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören, ab 17 Uhr 

1. Weihnachtstag, 25.12.2018:

  • öffentliche Sportveranstaltungen bis 11.00 Uhr

Silvester, 31.12.2018:

  • Handlungen in der Nähe von Kirchen und anderen, dem Gottesdienst dienenden Gebäuden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr.

Generell an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen:

  • alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen
  • Treibjagden
  • Handlungen in der Nähe von Kirchen und anderen, dem Gottesdienst dienenden Gebäuden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören
  • Während der Hauptgottesdienstzeiten:
    • öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzüge und Umzüge, soweit die geeignet sind, den Gottesdienst unmittelbar zu stören
    • alle Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen
    • öffentliche Veranstaltungen und Vergnügungen, zu denen öffentlich eingeladen oder für die Eintrittsgeld erhoben wird
    • Messen und Märkte bis 11.00 Uhr

Um Beachtung wird gebeten!
 
Ihre Gemeindeverwaltung/Ordnungsamt

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