In welchen Räumen sind Rauchmelder in Baden-Württemberg verpflichtend vorgeschrieben? Und wer ist für Einbau und Wartung zuständig?
Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift laut Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) hier im Überblick:
In Mietwohnungen:
Der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der unmittelbare Besitzer) – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
Qualitätsrauchmelder mit dem Qualitätszeichen „Q“
Das „Q“ ist ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder mit geprüfter Langlebigkeit und höherer Sicherheit vor Fehlalarmen. Dieses Qualitätszeichen setzt das CE-Zeichen voraus und ergänzt die dafür vorgesehenen Anforderungen. Das „Q“ beruht technisch auf der Richtlinie 14/01 der vfdb – Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes. Die vfdb ist eine unabhängige, gemeinnützige, maßgeblich von den deutschen Feuerwehren und der Versicherungswirtschaft sowie seinen Mitgliedern aber auch anderen Organisationen getragene Fachvereinigung (www.vfdb.de).
Das „Q“-Zeichen als eingetragene Marke des Forums Brandrauchprävention e.V. wird an Hersteller für Rauchmelder lizenziert, wenn der jeweilige Meldertyp die Anforderungen der vfdb-Richtlinie 14/01 erfüllt. Dies wird durch ein unabhängiges, für die technische Prüfung von Rauchmeldern akkreditiertes Prüfinstitut festgestellt und durch ein Zertifikat belegt.