Gemeinde Billigheim

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Öffentliche Spielplätze sind wieder geöffnet

Wie durch das Land Baden-Württemberg festgelegt, sind auch die Spielplätze in der Gemeinde Billigheim ab 6. Mai wieder geöffnet.
Die Übertragung des neuen Coronavirus erfolgt in erster Line über den Luftweg. Deshalb ist das Abstandsgebot eine zentrale Maßnahme bei der Verringerung des Infektionsrisikos.
Eine Zugangsbegrenzung mit einem Kind je 10 m² Spielplatzfläche soll die möglichen Kontakte und damit das Infektionsrisiko reduzieren. Erwachsene Begleitpersonen werden nicht in die maximale Belegungszahl eingerechnet, da sie sich oft am Rande des Spielgeländes aufhalten bzw. beim Spielen mit dem Kind aus dem eigenen Haushalt keinen Abstand einhalten müssen. Die Benutzung von Spielplätzen durch Kinder ist nur unter Aufsicht der Eltern oder Betreuungspersonen zulässig, um auch unter infektionspräventiven Gesichtspunkten eine verantwortungsvolle Nutzung der Spielplätze durch die Kinder zu gewährleisten.
Aus infektionshygienischer Sicht reduziert der Aufenthalt im Freien das Infektionsrisiko gegenüber dem in geschlossenen Räumen, weil die stärkere Luftbewegung einen deutlichen Verdünnungseffekt auf die ausgeatmeten potentiell infektiösen Tröpfchen bewirkt. Weitergehende Maßnahmen wie z.B. das Verbot der gemeinsamen Nutzung von Sandspielzeug sind nicht sinnvoll, da ein solcher Übertragungsweg nach derzeitigem Kenntnisstand keine wesentliche Relevanz besitzt.
Öffentliche Bolzplätze müssen hingegen gemäß der Verordnung des Landes weiterhin geschlossen bleiben.

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