Gemeinde Billigheim

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Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 25.10.2022

Zu Beginn der Sitzung begrüßte Bürgermeister Diblik im Alten Rathaus Billigheim neben dem Gemeinderat auch die Vertreterin der Presse und anwesende Zuhörer.

Nachdem aus der Bürgerschaft keine Fragen an den Vorsitzenden gerichtet wurden, teilte dieser mit, dass aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung keine Beschlüsse bekanntzugeben sind. Weiter stellte er fest, dass das Protokoll der vergangenen öffentlichen Sitzung den anwesenden Urkundspersonen zur Kenntnis gegeben wurde.

Anschließend begrüßte er den Leiter des Polizeireviers Mosbach, Herrn Küller, sowie den Leiter des Polizeipostens Schefflenz, Herrn Stiedl, welcher diesen Dienstposten am 01.10.2022 neu angetreten hat. Nach der ausführlichen Vorstellung der Kriminalstatistik 2021 bedankte sich der Vorsitzende und erinnerte an in der Vergangenheit in unserer Gemeinde durchgeführten Präventionsveranstaltungen. Er informierte über die ausgerufene Kampagne „Tag des Einbruchschutzes“ am 30.10.2022, über welche auf der Homepage: www.k-einbruch.de nützliche Hinweise hierzu veröffentlicht sind.

Des Weiteren stand der Bebauungsplan Gewerbegebiet Rittersberg – Untere Rittwiese 1. Änderung Satzungsbeschluss auf der Tagesordnung. Im Gewerbegebiet „Rittersberg Untere Rittwiese“ besteht seit November 2021 ein Aldi-Lebensmitteldiscounter. Mit der Aufstellung der Bebauungsplanänderung soll die Grundlage für eine Erweiterung der Verkaufsfläche des Lebensmitteldiscounters auf 1.050 m² geschaffen werden, um einen modernen Ladenbau sowie eine optimierte Warenpräsentation und -logistik zu erhalten. Dazu wird die gebäudeinterne Aufteilung umstrukturiert. Der Gemeinderat beschloss die Behandlung und Abwägung der während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen. Außerdem billigte er die Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 22.09.2022 und beschloss die Bebauungsplanänderung als Satzung.

Als nächstes wurde der Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung im Bereich "Hauptstraße/An der Hohl", OT Sulzbach behandelt. Der Gemeinde Billigheim steht im Ortsteil Sulzbach zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Bereich der Flurstücke 134, 135 und 136 ein besonderes Vorkaufsrecht zu. Das Areal stellt eine Innenentwicklungspotenzialfläche der Gemeinde dar und soll perspektivisch im Sinne der innerörtlichen Aktivierung bebaut werden, um dem örtlichen Wohnflächenbedarf zeitgemäß Rechnung zu tragen. Der Gemeinderat beschloss den Erlass einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht „Hauptstraße/An der Hohl“ im Ortsteil Sulzbach.

Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung war der Abschluss eines Architektenvertrages für das Michaelsheim welches von der Gemeinde erworben wurde. Diese Liegenschaft ist ein Bestandteil der Entwicklungskonzeption der Bewerbung als ELR-Schwerpunktgemeinde. Die darin beinhaltete Zielsetzung sieht den Erhalt der dortigen Versammlungsstätte sowie ein Zukunftskonzept für das Gesamtgebäude vor, welches auch die Nutzung als Rathaus einschließen könnte. Nachdem die Anerkennung als ELR-Schwerpunktgemeinde 2023-2027 erfolgt ist, kann mit ersten Planungen begonnen werden. Der Gemeinderat beschloss den Abschluss eines Architektenvertrags der Leistungsphasen 1 – 4, zum Umbau/Sanierung Michaelsheim mit Erweiterung für eine mögliche Rathausnutzung, Entengasse 4, OT Billigheim, mit Huber Architekten und Ingenieure PartGmbB.

Anschließend wurde der Rückkauf eines Baugrundstückes im Baugebiet Reutäcker, OT Waldmühlbach beschlossen. Dieser Bauplatz steht damit wieder zum Verkauf zur Verfügung. Als Ansprechpartner beantwortet Frau Hafen, Tel. 9200-25, gerne Ihre Fragen als Kaufinteressent.

Der Abschluss von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen über interkommunale Beistandsleistungen stand als nächstes auf der Tagesordnung. Zum 01.01.2023 läuft die Übergangsfrist zur Anwendung des § 2 b UstG aus. Das bedeutet, dass kommunale Leistungen auf privatrechtlicher Basis, die in einem Wettbewerb stehen (könnten), der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind. Betroffen davon sind auch die Zweckverbände „Hochwasserschutz Schefflenztal“ (ZV HoSS), der Gemeindeverwaltungsverband (GVV) sowie der Abwasserzweckverband „Gruppenkläranlage Schefflenztal“ (AZV), da beide Leistungen von Kommunen beziehen. Konkret handelt es sich beim ZV HoSS um die Pflegearbeiten an den Hochwasserrückhaltebecken und lokalen Maßnahmen, die von den Bauhöfen der jeweiligen Gemeinde durchgeführt und am Jahresende dem Zweckverband in Rechnung gestellt werden. Außerdem erfolgt eine Verrechnung der anteiligen Kosten für die Buchhaltung, insbesondere digitale Belegarchivierung, die von der Gemeinde Schefflenz vorgenommen wird. Der GVV bedient sich des Personals der Gemeinde Schefflenz zur Aufgabenerfüllung. Der Verwaltungskostenbeitrag speziell ist nicht in der Satzung geregelt. Eine explizite Vereinbarung zwischen den Gemeinden gibt es hierzu allerdings nicht, daher gilt die Erhebung des Verwaltungskostenbeitrags als privatrechtliche Grundlage und wäre damit als interkommunale Leistung steuerpflichtig. Selbiges gilt für den ZV HoSS und den AZV. Der AZV beansprucht Leistungen des Bauhofs in Krankheitsfällen des Betriebspersonals der Kläranlage oder bei Pflegearbeiten auf dem Gelände der Kläranlage. Auch hier werden dem AZV die geleisteten Arbeitsstunden in Rechnung gestellt. Daneben bedient sich der AZV zur Aufgabenerfüllung des Personals der Gemeinde Billigheim. Um eine Umsatzsteuerpflicht auf diese Leistungen zu vermeiden, sollen entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen der Gemeinde Schefflenz, der Gemeinde Billigheim, der Gemeinde Seckach und den Verbänden abgeschlossen werden. Diese Vereinbarungen sehen jeweils das Inkrafttreten zum 01.01.2023 vor. Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss der anliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen über interkommunale Beistandsleistungen der Gemeinde Billigheim für den ZV Hochwasserschutz Schefflenztal, den GVV Schefflenztal und den AZV „Gruppenkläranlage Schefflenztal“ zu.

Des Weiteren nahm der Gemeinderat die vorgesehenen Sitzungstermine des Gemeinderates für das Jahr 2023 sowie dem geplanten Neujahrsempfang am Freitag, den 20.01.2023 zur Kenntnis.

Unter dem weiteren Tagesordnungspunkt Bekanntgaben, Fragen und Anregungen informierte die Verwaltung auf Nachfrage, dass die Nutzung des beschädigten Buswartehäuschens in Allfeld, Mosbacher Straße, wieder möglich ist. Das strafrechtliche Verfahren gegen den mutmaßlichen Verursacher wird nach Auskunft der Staatsanwaltschaft noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Weiter wurde zugesagt, dass die Geschwindigkeitsanzeigetafeln in unserer Gemeinde wieder an andere Standorte versetzt werden. Eine aktuelle Gerüststellung in der Ortsdurchfahrt von Allfeld ist bereits bekannt und die Verwaltung steht mit dem Gerüststeller in Kontakt.

Abschließender Tagesordnungspunkt war der Antrag von Gemeinderat Herrn Siegfried Keller auf vorzeitiges Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus wichtigem Grund. Er ist seit der Gemeinderatswahl vom 13.06.2004 (Verpflichtung vom 21.09.2004), also seit mehr als 10 Jahren, Mitglied des Gemeinderates und erfüllt somit die erforderlichen Voraussetzungen. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet der Gemeinderat. Herr Keller besetzt folgende Gremien des Gemeinderates:

  • Technischer Ausschuss – Ordentliches Mitglied
  • Zweckverband „Wasserversorgung Neudenau, Allfeld, Stein“ – Ordentliches Mitglied
  • Verwaltungsausschuss – Stellvertreter
  • Verkehrskommission – Stellvertreter
  • Zweckverband „Hochwasserschutz Schefflenztal“ – Stellvertreter
  • Zweckverband „Gruppenkläranlage Schefflenztal“ – Stellvertreter

Die bei der Gemeinderatswahl 2019 als nächste festgestellte Ersatzperson, Frau Tina Werber, soll zu Beginn der nächsten Sitzung als Gemeinderätin verpflichtet werden. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag von Herrn Siegfried Keller mit Ablauf des 25.10.2022 zu. Der Vorsitzende bedankte sich bei Herrn Keller für seine in über 18 Jahren ehrenamtlich geleistete Gremienarbeit und überreichte einen Geschenkkorb mit Urkunde der Gemeinde. Diesem Dank schloss sich auch der Rat an.

Bürgermeister Diblik überreichte Gemeinderat Siegfried Keller ein Präsent zur Verabschiedung aus dem Gemeinderat
Bürgermeister Diblik überreichte Gemeinderat Siegfried Keller ein Präsent zur Verabschiedung aus dem Gemeinderat

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