Gemeinde Billigheim

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Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 07.03.2023

Bürgermeister Diblik begrüßte im Alten Rathaus Billigheim neben dem Gemeinderat und den beiden Pressevertreterinnen auch die anwesenden Zuhörer. Bevor er den ersten Tagesordnungspunkt der Sitzung aufrief, teilte er mit, dass der Tagesordnungspunkt 5 „Unechte Teilortswahl – Verteilung der Gemeinderatssitze auf die Teilorte bzw. Wohnbezirke vor dem Hintergrund des VGH-Urteils vom 19.07.2022 zur GR-Wahl Tauberbischofsheim“ von der Tagesordnung genommen wird, da ihm aus dem Gemeinderat mitgeteilt wurde, dass vor einer Entscheidung zu diesem Sachverhalt noch größerer Beratungsbedarf besteht.
 
Fragen aus der Bürgerschaft betrafen die zu prüfende Nutzbarkeit von stillgelegten Wasserquellen zur Trinkwasserversorgung im Falle eines Engpasses, erforderliche Heckenrückschnitte zur Verkehrssicherheit, das widerrechtliche Parken von Fahrzeugen auf Gehwegen sowie die mögliche Verbindung der Erschließungsstichstraßen „Am Sonnenbrunnen“ als Ringschluss. Für den Bau eines Seniorenzentrums im Mühlenweg, OT Billigheim, wird mit der Erteilung der Baugenehmigung gerechnet, teilte der Vorsitzende mit.
 
Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung waren keine Beschlüsse bekannt zu geben. Anschließend wurde die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 07.02.2023 den Urkundspersonen zur Kenntnis gegeben.
 
Die Behandlung und Abwägung der Stellungnahmen sowie des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplans "Photovoltaikanlage Gewann Büchlein, Waldmühlbach" waren anschließend Gegenstand der Beratungen. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben der ZEAG Energie AG zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer Fläche von ca. 14 ha. Diese Anlage soll 12.600 MWh Solarstrom erzeugen, somit zu über 4.600 Tonnen CO2-Einsparung beitragen und eine Versorgung von ca. 4.000 Haushalten (Gemeinde Billigheim: ca. 3.000 Haushalte) ermöglichen. Unsere Bürgerschaft soll sich über eine Genossenschaft an dieser Anlage finanziell beteiligen können. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und die Offenlegung fanden bereits statt. Während der Beteiligung der Bürger sind keine Anregungen oder Bedenken der Öffentlichkeit eingegangen. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden wurde der Entwurf der Planunterlagen mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung entsprechend überarbeitet. Der Gemeinderat beschloss die Behandlung und Abwägung der während der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie bei der Beteiligung der Nachbarkommunen eingegangenen Stellungnahmen entsprechend dem Behandlungsvorschlag. Des Weiteren beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Gewann Büchlein“ und den Erlass örtlicher Bauvorschriften für dieses Plangebiet als Satzung.
 
Als nächstes wurde die Vergabe von Ingenieurleistungen für die Resterschließung "Am Sonnenbrunnen" im OT Billigheim behandelt. Für die Resterschließung des Baugebiets Sonnenbrunnen-Haagen ist als nächster Schritt der Abschluss eines Ingenieurvertrages für die Erschließung „Am Sonnenbrunnen“ erforderlich. Die Straße soll vollständig ausgebaut werden. Die im bestehenden Bebauungsplan bereits enthaltene Verbindung der beiden vorhandenen Stichstraßen als Ringschluss „Am Sonnenbrunnen“ war seit 1980 mehrfach vorgesehen, kam jedoch noch nicht zur Ausführung. Parallel zur Erschließung soll auch der Bebauungsplan an die Erfordernisse der aktuellen Gegebenheiten und Rechtslage angepasst werden. Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag für die Ingenieurleistungen zur Resterschließung „Am Sonnenbrunnen“ an das Ingenieurbüro IFK aus Mosbach zu erteilen.
 
Danach war über die befristete Umwandlung der vierten Gruppe als Ganztagesgruppe im Kindergarten Billigheim zu entscheiden. Wie die Ergebnisse der Elternumfrage zeigen, besteht die Nachfrage nach weiteren Ganztagesplätzen im Gemeindegebiet Billigheim. Das Kuratorium hat den Sachverhalt beraten und empfiehlt, im Kindergarten Billigheim eine Ganztagesbetreuung durch die Umwandlung der vierten Gruppe als Ganztagesgruppe einzurichten. Vor der Eröffnung ist zur Personalfindung und zur Regelung der Aufnahmen eine Vorlaufzeit von mindestens 7 Monaten notwendig. Die Erweiterung der Öffnungszeiten kann nur dann erfolgen, wenn ausreichend Personal gefunden wird. Der Gemeinderat beschloss die Umwandlung der vierten Kindergarten-Gruppe im Kiga St. Michael Billigheim als Ganztagesgruppe bis zum Sommer 2026 und die anteilige Finanzierung.
 
Die Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 war anschließend Gegenstand der Beratungen.
Durch die Schaffung von zwei halben Gruppen in den Kindergärten Allfeld und Waldmühlbach, sowie einer zusätzlichen Gruppe in Billigheim konnte das Platzangebot bedarfsgerecht ausgebaut werden. Auch der Elternumfrage, welche eine Erweiterung der Betreuungszeiten zum Ergebnis hatte, wird durch die Umwandlung einer Gruppe in Billigheim Rechnung getragen. Der Gemeinderat stimmte der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen in der vorgelegten Form zu.
 
Weiter waren Auftragsvergaben für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses auf Flst. Nr. 396/1, im OT Billigheim Gegenstand der Beratungen und wurden wie folgt beschlossen:
Elektroarbeiten, Stark- und Schwachstromtechnik: Das wirtschaftlichste Angebot lieferte die Firma Rabe Energiehandwerk GmbH aus Limbach-Krumbach mit einer Vergabesumme von 564.867,97 €.
Dachabdichtung: Das wirtschaftlichste Angebot lieferte die Firma W. Müller GmbH & Co. KG aus Weinstadt mit einer Vergabesumme von 254.834,17 €.
Fassadendämmung: Das wirtschaftlichste Angebot lieferte die Firma BB Fassaden GmbH aus Aldingen mit einer Vergabesumme von 140.508,06 €.
Sektionaltore: Das wirtschaftlichste Angebot lieferte die Firma Helmstädter GmbH, Montagebau aus Elztal mit einer Vergabesumme von 85.945,01 €.
Fenster und Sonnenschutz: Das wirtschaftlichste Angebot lieferte die Firma Faustmann Bau-und Möbelschreinerei GmbH aus Mosbach mit einer Vergabesumme von 37.020,70 €.
 
Ein weiterer Tagesordnungspunkt war der Beteiligungsbericht 2020 und 2021. Die Gemeinde hat jährlich zur Information des Gemeinderats und der Einwohner einen Bericht vorzulegen, in dem sie ihre Beteiligungen an Unternehmen privaten Rechts darlegt. Aufzunehmen sind alle Beteiligungen, die unmittelbar der Gemeinde zuzuordnen oder mittelbar mit mehr als 50 v. H. beteiligt sind. Wenn die Gemeinde unmittelbar mit weniger als 25 v. H. beteiligt ist, kann sich die Darstellung auf den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse und den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens beschränken. Da dies bei allen Beteiligungen der Fall ist, wurde von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Informatorisch wurden auch die Beteiligungen an öffentlich-rechtlichen Körperschaften in die Beteiligungsberichte nachrichtlich mit aufgenommen. Der Gemeinderat nahm die Beteiligungsberichte für die Jahre 2020 und 2021 zur Kenntnis.
 
Nachfolgend wurde die Beratung und Beschlussfassung der Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Wasserversorgung Billigheim" thematisiert. Das Eigenbetriebsrecht für Baden-Württemberg wurde im Jahr 2020 novelliert. Dies war erforderlich, weil die letzte umfassende Novellierung in den Jahren 1992 und 1995 erfolgte und die Eigenbetriebsverordnung nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entsprach. Seither besteht eine Wahlmöglichkeit, ob die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe nach den für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden geltenden Vorschriften für die Kommunale Doppik oder auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs erfolgt. Als Folge muss dies vom Gemeinderat für die Wasserversorgung entschieden und in der Betriebssatzung festgelegt werden. Die bisherige Wirtschaftsführung basiert auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches. Deshalb ergibt sich bei der Variante auf Grundlage der Eigenbetriebsverordnung (HGB) die geringste Veränderung und kann auch am besten mit der vorhandenen Software dargestellt werden. Eine Änderung der Neuregelung ist, dass anstelle des bisherigen Vermögenplans ein Liquiditätsplan tritt. Demzufolge ist § 3 Nr. 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung Billigheim“ anzupassen. Die Art der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens ist in der Betriebssatzung festzulegen. Deshalb muss auch § 3 der Betriebssatzung entsprechend geändert werden. Der Gemeinderat beschloss die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung Billigheim“.
 
Unter dem abschließenden Tagesordnungspunkt informierte der Vorsitzende über die Berücksichtigung im Förderprogramm „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“. Durch die Aufnahme der Gemeinde als „Schwerpunktgemeinde 2023-2027“ konnte erreicht werden, dass private und kommunale Maßnahmen in unserer Gemeinde im Landkreis die höchste Förderquote erzielten. Alle privaten ELR-Anträge wurden bewilligt. Weiter informierte er, dass die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung genehmigt wurden. Der Spatenstich zum Feuerwehrhaus Billigheim findet am 22.03.2023 statt. Die jährliche öffentliche Begehung der Sonderabfalldeponie Billigheim erfolgt am 20.04.2023. Auch wies er auf die anstehende Schöffenwahl hin und teilte mit, dass sich interessierte Personen bei Frau Hafen, Tel. 9200-25, informieren können.
 
Aus dem Rat wurde danach gefragt, ob und gegebenenfalls wie lange die vom Gemeinderat beschlossene Maßnahme zum Abstellen des warmen Wassers in gemeindlichen Hallen bestehen bleibt. Der Vorsitzende informierte, dass diese Entscheidung dem Gemeinderat obliegt. Er sieht hierzu im Frühjahr eine Evaluation der gefassten Beschlüsse zur Einsparung von Energie durch den Rat vor.
 
Auf Nachfrage informierte der Vorsitzende, dass die Wasserversorgung der Straße „Weilersberg“ aktuell überprüft wird. Diese Prüfung schließt auch eine Möglichkeit zur Wasserdruckerhöhung mit ein.
 
Die Verwaltung wird die Hinweise des Rates wegen falsch parkender Fahrzeuge im Gemeindegebiet aufnehmen.
 
Martin Diblik
Bürgermeister

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