Gemeinde Billigheim

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Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 09.04.2019

Zu Beginn der Sitzung begrüßte Bürgermeister Diblik in der Gemeindehalle in Sulzbach neben der Vertreterin der Presse, den Gemeinderäten auch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger.
 
In der Bürgerfragestunde wurden Anfragen zu einem geplanten Spielplatz im Baugebiet „Mühlbacher Pfad“ im Ortsteil Sulzbach, zur Entsorgung von Hundekot sowie zum Sachstand eines Friedhofkonzepts und des geplanten Ärztehauses in Billigheim gestellt.
 
Nachdem das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung den anwesenden Urkundspersonen zur Kenntnis gegeben wurde, stand der Kindergartenbedarfsplan auf der Tagesordnung. Mit der Bedarfsplanung soll sichergestellt werden, dass man den Anforderungen an den Ausbau an Betreuungsplätzen für Kinder im Vorschulalter gerecht wird. Es geht um den Anspruch auf eine Betreuung ab dem ersten Lebensjahr, den Anspruch auf Bildung, Betreuung und Erziehung in einer Kindertageseinrichtung und um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Bedarfsplanung erfolgt immer unter Beteiligung der Träger von Kindertageseinrichtungen. In den Kindergärten der Gemeinde Billigheim stehen nach der aktuellen Betriebserlaubnis insgesamt 258 Kindergartenplätze zur Verfügung. Zusätzliche Angebote bestehen mit der „Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen“ (TigeR), in der maximal 9 Kinder unter 3 Jahren aufgenommen werden können und mit Tagesmüttern. Aktuell sind 39 Plätze (30 KiGa und 9 TigeR) für U3-Kinder vorhanden. In diesem Bereich ist somit der rechnerische Bedarf ebenfalls gedeckt. In der Kuratoriumssitzung am 03.04.2019 wurde der Kindergartenbedarfsplan behandelt und einstimmig beschlossen. Der Gemeinderat stimmte der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen in der vorgelegten Form mehrheitlich zu.
 
Die Forststrukturreform – Neuausrichtung bei der Betreuung und Vermarktung des Gemeindewalds stand als nächstes auf der Tagesordnung. Das Land Baden-Württemberg führt derzeit eine Forststrukturreform durch. Es soll die Schaffung einer Anstalt des öffentlichen Rechts verfolgt werden, die künftig ausschließlich für den Staatswald zuständig sein wird. Daneben trennt sich die Landesforstverwaltung von der Holzvermarktung, soweit es sich nicht um Holz aus dem Staatswald handelt. Die Holzvermarktung bei der unteren Forstbehörde wird demnach nicht mehr möglich sein. Die forsttechnische Betriebsleitung, die Zuständigkeit für forsthoheitliche Angelegenheiten sowie der forstliche Revierdienst bleiben allerdings deren Aufgabe. Gegenüber privaten Waldbesitzern besteht ein variables Angebot, das je nach Kundenwunsch z. B. die Beratung, Betreuung und technische Hilfe umfasst. Die erforderlichen Organisationsänderungen sollen zum 01.01.2020 wirksam werden. Aus diesem Grund sollen die gemeindliche Betreuung des Kommunalwalds und die Holzvermarktung unter den Gesichtspunkten Wirtschaftlichkeit, Beständigkeit und Flächendeckung neu organisiert werden. Außerdem soll die Betreuung durch die untere Forstbehörde fortgeführt werden, da dies den Vorteil hat, dass bereits das örtlich bekannte Revierförsterpersonal in der Fläche bleibt und die Sachnähe weiter gewährleistet wird. Die Holzvermarktung soll durch die Forstliche Vereinigung Odenwald-Bauland (FVOB) durchgeführt werden. Hierzu ist ein Beitritt zur FVOB notwendig. Diese sagt zu, ein flächendeckendes Vermarktungsangebot für den Kommunal- und Privatwald im gesamten Landkreis vorzuhalten. Alternativ kann in den Bereichen Betreuung und Vermarktung die Beauftragung anderer Anbieter in Betracht gezogen werden, allerdings würde dies zumindest bei der Betreuung zu zusätzlichen Schnittstellen führen, da bestimmte hoheitliche Leistungen dennoch vom Landratsamt erbracht werden müssen. Bei der Vermarktung ist gegenüber der FVOB kein ähnlich sach- und ortsnaher Anbieter ersichtlich. Der Gemeinderat beschloss einstimmig gegenüber dem Landratsamt verbindliches Interesse an einer weiteren Betreuung durch die untere Forstbehörde. Außerdem strebt die Gemeinde Billigheim zur Holzvermarktung eine Zusammenarbeit mit der FVOB an. Hierzu wird dem Gemeinderat noch eine Beschlussvorlage mit dem Ziel „Beitritt zur FVOB“ vorgelegt werden.
 
Anschließend wurde über die Anpassung des Kaufpreises für gemeindeeigene Bauplätze im Baugebiet Mühlbuckel im Ortsteil Katzental beraten. Von den 10 ausgewiesenen gemeindlichen Bauplätzen im Bebauungsplan Mühlbuckel wurden bereits 6 verkauft. Nach Fertigstellung des Baugebiets wurde ein Verkaufspreis von 79,18 €/m² kalkuliert, in der Gemeinderatssitzung vom 13.06.2006 jedoch ein Preis von 66,00 €/m² festgesetzt. Es wurde beraten, ob dieser vergleichsweise günstigere Betrag im Hinblick auf die allgemeine Preis- und Kostenentwicklung noch zeitgemäß ist. Der Gemeinderat lehnte mehrheitlich die Erhöhung des Kaufpreises für gemeindeeigene Bauplätze im „Mühlbuckel“ in Katzental ab.
 
Die Vergabe von Schlosserarbeiten zur Errichtung einer Fluchttreppe am Alten Rathaus im Ortsteil Billigheim stand als nächstes auf der Tagesordnung. Am Alten Rathaus soll ein 2. Rettungsweg errichtet werden. Die Ausschreibung umfasst die Stahlbaukonstruktion, Treppen, Geländer und Beläge. Von sechs kontaktierten Firmen gaben drei ein Angebot ab. Wirtschaftlichste Bieterin ist die Firma Hestermann Stahl- und Metallbau GmbH mit einer Summe von 66.089,63 €. Ab Mai 2019 ist die Ausführung vorgesehen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag für die Schlosserarbeiten für die Fluchttreppe am Alten Rathaus, an die Firma Hestermann Stahl- und Metallbau GmbH aus Mosbach zum Preis von 66.089,63 € zu vergeben.
 
Die Verlässliche Grundschule Schuljahr 2019/2020 war ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung. In den Grundschulen Allfeld, Billigheim und Sulzbach wird eine Betreuung außerhalb der Schulzeiten angeboten. Das Betreuungskonzept soll an allen Grundschulen einheitlich eingerichtet werden. Bei der Kernzeitbetreuung entfällt z. B. die bisherige Beitragsstaffelung nach Klassenstufen. Stattdessen wird anhand des Stundenplans vom September 2019 der tatsächliche Betreuungsaufwand ermittelt. Weiterhin gibt es auch eine Änderung bei der Mehrkindregelung: Der Beitrag für das jüngere Geschwisterkind beträgt die Hälfte des eigenen Beitragssatzes und nicht mehr wie bisher die Hälfte des Beitragssatzes des älteren zur Betreuung angemeldeten Geschwisterkindes. Alle Grundschüler erhalten in den nächsten Tagen das Informationsschreiben mit den neuen Beitragspreisen sowie den Anmeldebogen für die „Verlässliche Grundschule“. Die Verteilung erfolgt im Auftrag des Rathauses über die jeweilige Grundschule. Der Gemeinderat beschloss diese dargestellten Änderungen zur „Verlässlichen Grundschule“ ab dem Schuljahr 2019/2020 mehrheitlich.
 
Im folgenden Tagesordnungspunkt wurde über die Aufnahme des Fördervereins TSV Billigheim e.V. in die Liste der förderfähigen Vereine beraten. Gemäß den Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Billigheim hat die Gemeindeverwaltung geprüft und festgestellt, dass alle Voraussetzungen für die Aufnahme gegeben sind. In diesen Richtlinien in Teil E nehmen die Fördervereine eine besondere Stellung ein und erhalten jährlich einen Förderbetrag in Höhe von 100 €. Der Gemeinderat stimmte ebenfalls mehrheitlich zu, den Förderverein Turn- und Sportverein Billigheim e.V. in die Liste der förderfähigen Vereine der Gemeinde Billigheim aufzunehmen und mit einer jährlichen Zuwendung in Höhe von 100 € zu unterstützen.

Anschließend wurde über die Spendenannahme beraten. Seit der letzten Beschlussfassung durch den Gemeinderat sind Sach- und Geldspenden für die Schulen und Feuerwehren in Höhe von 4.593,57 € eingegangen. Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden einstimmig zu. Des Weiteren nahm der Gemeinderat zur Kenntnis, dass ein Bericht über die eingegangenen Spenden an die Rechtsaufsichtsbehörde weitergeleitet wird.
 
Der Jahresbericht 2018 der Freiwilligen Feuerwehr Billigheim stand als nächstes auf der Tagesordnung. Dieser Jahresbericht zeigte vor allem einen Überblick über die geleisteten Einsätze, die Personalstatistik und Aktivitäten der Freiwilligen Feuerwehr Billigheim. Herr Gesamtkommandant Kochendörfer trug den Bericht über das vorangegangene Jahr vor und ging auch auf die neu installierten Hochleistungssirenen mit Sprachdurchsagen ein.
Der Gemeinderat nahm den Jahresbericht der Freiwilligen Feuerwehr Billigheim mit Dank und Anerkennung zur Kenntnis.
 
Danach wurde über den Vorentwurf der Verkehrsplanung zum Städtebaulichen Entwurf „Reutäcker“, Gemarkung Waldmühlbach beraten. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 18.12.2018 über die städtebaulichen Entwürfe des Büro IFK beraten und beschlossen. Aus Gründen des Flächenverbrauchs und der damit verbundenen Kosten wurde nochmal über die Ausgestaltung des Wendehammers am Ende des Stichweges beraten. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Wendehammer am Ende des Stichweges ohne Wendemöglichkeit für Müllfahrzeuge auszubilden.
 
Zum Sitzungsende informierte der Vorsitzende, dass inzwischen die Baugenehmigung für den Kindergartenneubau im Ortsteil Billigheim eingegangen sei. Weiter konnte er mitteilen, dass im Ortsteil Allfeld der Löschwasserbehälter beim Assulzer Hof fertig gestellt wurde, die Abnahme der Baumaßnahme „Am Schloßberg“ erfolgt sei und die Bodenrichtwerte nach Beschlussfassung des gemeindlichen Gutachterausschusses unverändert bleiben, welche noch auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht werden.
 
Der Vorsitzende gab zudem bekannt, dass zwei Auszubildende nach erfolgreichem Abschluss ihrer Prüfungen in ein befristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurden und zum 01.04.2019 die neue Bauamtsleiterin, Frau Regina Reitz, ihre Tätigkeit bei der Gemeinde Billigheim begonnen hat.
 
Aus dem Rat wurden noch Anfragen zum geplanten Baugebiet im Ortsteil Allfeld und zur Feldwegesanierung gestellt. Abschließend informierte der Vorsitzende zudem noch über den Sachstand des vom Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) geplanten Seniorenwohnheims.
 
 
Martin Diblik
Bürgermeister

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