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Gemeinde Billigheim (Druckversion)

Rauchmelder

Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg

In welchen Räumen sind Rauchmelder in Baden-Württemberg verpflichtend vorgeschrieben? Und wer ist für Einbau und Wartung zuständig?

Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift laut Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) hier im Überblick:

Die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern

  • für Neu- und Umbauten: seit 10.07.2013
  • für Bestandsbauten: innerhalb der Übergangsfrist, jedoch spätestens bis 31.12.2014

Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?

  • In allen Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen. Die entsprechende Erläuterung gemäß des Staatsministeriums Baden-Württemberg, Pressestelle der Landesregierung, lautet: ,,Solche Aufenthaltsräume finden sich als Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Gästezimmer insbesondere in Wohnungen, aber auch in anderen Gebäuden, wie z.B. in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschaftsunterkünften, Heimen oder Kliniken.”
  • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

Wer muss Rauchmelder installieren?

  • der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)

Wer ist verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft)

  • In Mietwohnungen:
    Der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der unmittelbare Besitzer) – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.

    ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen!
  • Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer

Welche Rauchmelder?

Qualitätsrauchmelder mit dem Qualitätszeichen „Q“

Das „Q“ ist ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder mit geprüfter Langlebigkeit und höherer Sicherheit vor Fehlalarmen. Dieses Qualitätszeichen setzt das CE-Zeichen voraus und ergänzt die dafür vorgesehenen Anforderungen. Das „Q“ beruht technisch auf der Richtlinie 14/01 der vfdb – Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes. Die vfdb ist eine unabhängige, gemeinnützige, maßgeblich von den deutschen Feuerwehren und der Versicherungswirtschaft sowie seinen Mitgliedern aber auch anderen Organisationen getragene Fachvereinigung (www.vfdb.de).

Das „Q“-Zeichen als eingetragene Marke des Forums Brandrauchprävention e.V. wird an Hersteller für Rauchmelder lizenziert, wenn der jeweilige Meldertyp die Anforderungen der vfdb-Richtlinie 14/01 erfüllt. Dies wird durch ein unabhängiges, für die technische Prüfung von Rauchmeldern akkreditiertes Prüfinstitut festgestellt und durch ein Zertifikat belegt.

Die Vorteile des „Q“

  • kein jährlicher Batterieaustausch durch fest eingebaute 10-Jahres-Batterie;
  • permanente Betriebsbereitschaft (solange der Melder nach seiner Montage und Inbetriebnahme nicht überstrichen, überklebt oder zerstört wird);
  • in Umwelttests nachgewiesene Lebensdauer von mindestens 10 Jahren;
  • Reduktion von Falschalarmen durch:•verstärkten Schutz gegen Eindringen von Fremdkörpern in die Rauchmesskammer;
  • erhöhte Resistenz gegen Schädigungen durch feuchtes Raumklima, Korrosion und Temperaturwechsel sowie elektromagnetische Strahlung;
  • verbesserte Elektronik und Eigenüberwachung;
  • erhöhte Stabilität von Gehäuse und Komponenten des Melders.
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