Gemeinde Billigheim

Seitenbereiche

Volltextsuche

5°C - Bedeckt
Navigation

Seiteninhalt

Ältere Artikel und Meldungen zum Nachlesen

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)- Jahresausschreibung 2022

Seit 25 Jahren ist das ELR in Baden-Württemberg das zentrale Strukturentwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum. Mit seinen vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen bietet das ELR den Kommunen ein Förderangebot bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen. Ziele des ELR sind, die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, den demographischen Veränderungsprozess zu gestalten und die dezentrale Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur zu erhalten.
 
Förderschwerpunkt Grundversorgung
Der Förderschwerpunkt Grundversorgung hat weiterhin hohe Priorität. Vor allem Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien und Bäckereien sind wichtige Einrichtungen zur Grundversorgung. Zur Grundversorgung können auch Ärzte, Physiotherapeuten und Handwerksbetriebe zählen. Aufgrund der Bedeutung der Grundversorgung für den Ländlichen Raum ist die räumliche Abgrenzung nach Nr. 4.1 ELR bzgl. des Förderschwerpunkts Grundversorgung analog dem Förderschwerpunkt Arbeiten erweitert.
Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt Grundversorgung sind hier online verfügbar.
 
Innen- und Ortskernentwicklung
Der Bedarf an zeitgemäßem, bezahlbarem Wohnraum ist weiterhin hoch. Dieser Förderschwerpunkt umfasst neben privaten Wohnbaumaßnahmen u.a. auch die kommunale
Verbesserung des Wohnumfeldes.
 
Im Fokus steht die innerörtlichen Nachverdichtung, also vorrangig Umnutzungen leerstehender Gebäude wie z.B. auch Scheunen, Aufstockungen von Gebäuden, Ausbau von Dachraum sowie die Bebauung langjähriger Baulücken im Ortskern. Dies schließt auch Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts ein, sofern diese mit dem Ortskern zusammengewachsen sind und einen entsprechenden Entwicklungsbedarf nachweisen.
 
Förderfähig sind sowohl durch den Antragsteller oder Verwandte ersten und zweiten Grades eigengenutzte Wohnungen (Umnutzung, Modernisierung und Neubau) als auch Mietwohnungen zur Fremdnutzung (Umnutzung und Modernisierung). Bauvorhaben im Bestand, die in der Gebäudeeinheit ausschließlich Mietwohnungen oder neben eigengenutzten Wohnungen mehr als eine Mietwohnung enthalten, sind beihilferechtlich als „marktrelevant“ zu betrachten. Eine Förderung ist nur unter den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 nach Nr. 6.3.3 ELR möglich. Weiterhin nicht zuwendungsfähig sind Mietwohnungen zur Fremdnutzung in Neubauvorhaben (Nr. 5.4 ELR), d.h. die nicht durch Umnutzung bestehender Bausubstanz entstehen.
 
Barrierefreiheit
Eine Vielzahl an öffentlichen Einrichtungen, aber auch Einrichtungen zur Grundversorgung, sind nicht barrierefrei. Gerade bei Gebäuden älterer Baujahre ist der Zugang für Bürger mit Handicap häufig erschwert. Auch investive Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in öffentlichen Bereichen können gefördert werden. Dabei kann nicht nur die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden begutachtet werden, sondern auch die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum (Dorfplätze etc.) und im privaten Bereich sowie die Barrierefreiheit hinsichtlich gesellschaftlicher Teilhabe.
 
Förderzuschlag bei CO2-Speicherung
Mit dem ELR sollen zudem bioökonomiebasierte Bauweisen gefördert werden. Dazu zählt die Anwendung ressourcenschonender, CO2 bindender Baustoffe wie Holz. Beim überwiegenden Einsatz nachwachsender Rohstoffe - in der Regel dürfte das vor allem Holz sein -, wird der Fördersatz um 5 %-Punkte erhöht.
Der Einsatz von CO2 bindenden Baustoffen ist durch eine zusätzliche Erklärung (Formular ELR-9) mit der Antragstellung zu bestätigen. Der Nachweis erfolgt mit dem Schlussverwendungsnachweis, dem die "Statistik der Baufertigstellungen" (siehe auch hier online) mit Bestätigungsvermerk durch die Gemeinde beizufügen ist.
 
Sonstiges
Im Förderschwerpunkt Arbeiten soll vorrangig die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern gefördert werden, zum Beispiel die Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs in das nahegelegene Gewerbegebiet. Die frei werdende innerörtliche Fläche kann dann anschließend einer nachbarschaftsverträglichen Nachnutzung zugeführt werden.
 
Alle Antragsunterlagen der Bauherren für das Jahresprogramm 2022 müssen bis zum 06.08.2021 bei der Gemeindeverwaltung Billigheim vorliegen.
Die ELR-Bewilligungen werden dann für März 2022 zu erwarten sein.
 
Sie planen ein Projekt und haben Fragen zur Umsetzung? Das Ingenieurbüro IFK aus Mosbach berät sie kostenlos.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Frau Ines Breiding, Telefon: 0 62 61 – 92 90 -20 oder per Mail
 
Für weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Bareiß, Telefon: 06265/9200-32.

News Abonnieren

Hier klicken, um diesen News-Bereich zu Ihrem RSS-Reader hinzuzufügen: