Gemeinde Billigheim

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Bestellfristen für Abfalltonnen und Änderungsdienst

Abfalltonnenbestellung:
Bei Anmeldung wird die Tonne innerhalb von einer bis vier Wochen (je nach Tourenplanung) nach Beantragung gestellt.
 
Abmeldung / Abholung von Tonnen:
Diese werden immer zum Monatsende abgeholt, Stichtag ist der 15. jedes Monats.
Bei Meldungen bis zum 15. wird noch im selben Monat abgeholt. Die Abholung der Tonne bzw. Tonnen, egal ob Restmüll, Bioenergietonne, Verpackungstonne oder Papiertonne, erfolgt grundsätzlich nach der letzten Restmüll-Leerung des laufenden Monats. Beispiel: Meldung erfolgte am 12. Juli à die Abholung erfolgt nach der letzten Restmüll-Leerung im Juli.
Erfolgt die Abmeldung nach dem 15. des Monats, findet die Abholung nach der letzten Restmüll-Leerung des Folgemonats statt. Beispiel: Meldung erfolgte am 20. Juli à die Abholung erfolgt nach der letzten Restmüll-Leerung im August.
 
Tonnentausch in eine kleinere Tonne (nur Restmüll oder Bioenergietonne)
Diese können immer zum Monatsende getauscht werden, Stichtag ist der 15. jedes Monats. Bei Meldungen bis zum 15. wird noch im selben Monat getauscht. Erfolgt die Meldung nach dem 15. des Monats, findet der Tauch nach der letzten Restmüll-Leerung des Folgemonats statt. Für den Tauschvorgang wird eine Tauschgebühr gem. der KWiN- Abfallwirtschaftssatzung fällig.
 
Der Tausch der Tonne bzw. Tonnen, egal ob Restmüll oder Bioenergietonne, erfolgt grundsätzlich nach der letzten Restmüll-Leerung jedes Monats.
Grundsätzlich gilt: Die Tonne(n) müssen an der gemeldeten Adresse bereitgestellt werden.
 
Tonnentausch in eine größere Tonne ODER Tonnentausch bei defekter Tonne
Der Tausch erfolgt innerhalb von einer bis vier Wochen (je nach Tourenplanung) nach Meldung an die KWiN. Für den Tauschvorgang einer Restmülltonne oder einer Bioenergietonne wird eine Tauschgebühr gem. der KWiN- Abfallwirtschaftssatzung fällig.
Der Tonnentausch bei defekten Gefäßen ist bei Materialfehlern (z. B. Deckelscharnier gebrochen) gebührenfrei. Bei unsachgemäßer Handhabung (z. B. Befüllung mit heißer Asche, Beschädigung durch den Besitzer oder Dritte) wird eine separate Gebühr gem. der KWiN- Abfallwirtschaftssatzung fällig.
 
Für Rückfragen steht die KWiN gerne unter Telefon 06281 906-0 zur Verfügung.

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