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Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Gewann Büchlein" Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Gemeinde Billigheim Ortsteil Waldmühlbach

Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Gewann Büchlein" Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Billigheim hat in öffentlicher Sitzung am 26.04.2022 dem Planentwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Gewann Büchlein“ im Ortsteil Waldmühlbach mit Datum vom 08.04.2022 zugestimmt und diese für die weiteren Verfahrensschritte freigegeben. Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Gemeinderatssitzung am 14.12.2021 gefasst.
Der Planbereich wird begrenzt:
im Westen : durch den angrenzenden Unterhaltungsweg bzw. durch einen Wirtschaftsweg des Gewanns „Eckertsgrund“,
im Norden : durch einen Unterhaltungsweg des Gewanns „Espich“ am nördlichen Geltungsbereich sowie für den südlichen Geltungsbereich durch einen Wirtschaftsweg des Gewanns „Elzweg“ und „Hof-äcker“,
im Osten : durch einen Wirtschaftsweg der Gewanne „Eulengrund“ und „Elzweg“ am nördlichen Geltungsbe-reich sowie für den südlichen Geltungsbereich durch die angrenzende Ackerflächen des Ge-wanns „Gründlein“,
im Süden : durch einen Wirtschaftsweg des Gewanns „Eckertsgrund“ am nördlichen Geltungsbereich sowie am südlichen Geltungsbereich durch einen weiteren Wirtschaftsweg des Gewanns „Poppental“.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan vom 22.11.2021:

Lageplan Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Gewann Büchlein"
Lageplan Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Gewann Büchlein"

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
 
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung wird

vom 23.05.2022 bis 01.07.2022

im Rathaus Billigheim zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.

Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung zudem auf der Homepage der Gemeinde Billigheim eingestellt.

Ziel und Zweck der Planung
 
Das Vorhaben trägt dazu bei, die durch die Bundes- und Landesregierung vorgegebenen Ziele einer deutlichen Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien zu erreichen. Baden-Württemberg hat dabei die Energiewendeziele „50-80-90“ definiert. Vorgesehen ist dabei, als Teilziel im Jahr 2050 80 % der Energie aus erneuerbaren Energien gewinnen. Durch die Ausweisung eines Solarparks soll das Ziel der Steigerung der Erneuerbaren Energien (in Form von Photovoltaik) umgesetzt sowie auch Ziele hinsichtlich des Klimaschutzes verfolgt werden.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert. Der Vorentwurf der Umweltprüfung wurde den Planunterlagen bereits beigefügt und wird im weiteren Verfahren weiter ausgearbeitet.
 
Billigheim, den 12.05.2022

Martin Diblik
Bürgermeister

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