Gemeinde Billigheim

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Jetzt Fördermittel aus dem "Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum" (ELR) beantragen

Das Land Baden-Württemberg hat für 2023 das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) neu ausgeschrieben. Wer leerstehende Gebäude zu Wohnraum umnutzt, Wohnungen umfassend modernisiert oder im gewerblichen Bereich investiert und insbesondere zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beiträgt, kann eine Förderung beantragen.
 
Innen- und Ortskernentwicklung
Der Bedarf an zeitgemäßem, bezahlbarem Wohnraum ist weiterhin hoch. Etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel wird auch in diesem Programmjahr wieder für den Schwerpunkt "Innenentwicklung/Wohnen" eingesetzt. Im Fokus steht die innerörtliche Nachverdichtung, also vorrangig Umnutzungen leerstehender Gebäude, Aufstockungen von Gebäuden sowie die Bebauung langjähriger Baulücken im Ortskern. Dies gilt regelmäßig auch für die mit dem Ortskern zusammengewachsenen Siedlungsflächen aus den 1960er-Jahren.

Grundversorgung.
Der Förderschwerpunkt Grundversorgung hat weiterhin hohe Priorität. Vor allem Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien und Bäckereien sind wichtige Einrichtungen die gefördert werden können. Aber auch Ärzte, Physiotherapeuten und Handwerksbetriebe können zur Grundversorgung zählen. Mit dem Schwerpunkt Grundversorgung, sollen Betriebe im Ländlichen Raum bei erforderlichen Investitionen unterstützt werden.

Förderzuschlag CO2-Speicherung
Mit dem ELR sollen zudem bioökonomiebasierte Bauweisen gefördert werden. Dazu zählt die Anwendung ressourcenschonender, CO2 bindender Baustoffe wie Holz. Beim überwiegenden Einsatz nachwachsender Rohstoffe - in der Regel dürfte das vor allem Holz sein -, wird der Fördersatz um 5 %-Punkte erhöht.

Verfahren
Alle Antragsunterlagen der Bauherren für das Jahresprogramm 2023 müssen bis zum 05.09.2022 bei der Gemeindeverwaltung Billigheim vorliegen. Die ELR-Bewilligungen werden dann für Ende Februar 2023 zu erwarten sein.
 
Sie planen ein Projekt und haben Fragen zur Umsetzung? Das Ingenieurbüro IFK aus Mosbach berät sie im Auftrag der Gemeinde Billigheim kostenlos. Für einen kostenlosen Beratungstermin wenden Sie sich bitte an Frau Ines Breiding, Telefon: 06261/9290-20 oder per Mail.

Für weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Albert, Telefon: 06265/9200-30.
 

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