Gemeinde Billigheim

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Öffentliche Bekanntmachung Offenlegung Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Gewann Büchlein"

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Gemeinde Billigheim
Ortsteil Waldmühlbach
Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Gewann Büchlein"
Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften

Der Gemeinderat der Gemeinde Billigheim hat in öffentlicher Sitzung am 27.09.2022 den Entwurf des Bebauungsplans "Photovoltaikanlage Gewann Büchlein" und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Waldmühlbach mit Datum vom 15.09.2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Planbereich wird begrenzt:

  • im Westen : durch den angrenzenden Unterhaltungsweg bzw. durch einen Wirtschaftsweg des Gewanns „Eckertsgrund“,
  • im Norden : durch einen Unterhaltungsweg des Gewanns „Espich“ am nördlichen Geltungsbereich sowie für den südlichen Geltungsbereich durch einen Wirtschaftsweg des Gewanns „Elzweg“ und „Hofäcker“,
  • im Osten : durch einen Wirtschaftsweg der Gewanne „Eulengrund“ und „Elzweg“ am nördlichen Geltungsbereich sowie für den südlichen Geltungsbereich durch die angrenzende Ackerflächen des Gewanns „Gründlein“,
  • im Süden : durch einen Wirtschaftsweg des Gewanns „Eckertsgrund“ am nördlichen Geltungsbereich sowie am südlichen Geltungsbereich durch einen weiteren Wirtschaftsweg des Gewanns „Poppental“.

Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden unmaßstäblichen Übersichtsplan.

Übersichtsplan Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Gewann Büchlein"
Übersichtsplan Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Gewann Büchlein"

Ziel und Zweck der Planung
Das Vorhaben trägt dazu bei, die durch die Bundes- und Landesregierung vorgegebenen Ziele einer deutlichen Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien zu erreichen. Baden-Württemberg hat dabei die Energiewendeziele „50-80-90“ definiert. Vorgesehen ist dabei, als Teilziel im Jahr 2050 80 % der Energie aus erneuerbaren Energien gewinnen. Durch die Ausweisung eines Solarparks soll das Ziel der Steigerung der Erneuerbaren Energien (in Form von Photovoltaik) umgesetzt sowie auch Ziele hinsichtlich des Klimaschutzes verfolgt werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden
vom 25.10.2022 bis 25.11.2022 (jeweils einschließlich)
im Rathaus der Gemeinde Billigheim zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Zeitraum der Offenlegung zudem auf der Homepage der Gemeinde Billigheim hier eingestellt.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen
Zum Bebauungsplan „PV-Anlage Gewann Büchlein“ sind umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen zu folgenden Schutzgütern verfügbar:

Art der Informationen / Urheber Inhalt Schutzgut
Umweltbericht
vom 15.09.2022
Wagner + Simon Ingenieure GmbH
- Angaben zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter
- Prognosen über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung und bei Durchführung der Planung
- Geplante Maßnahmen zur Vermeidung / Verringerung / zum Ausgleich von erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen
- Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen bei Durchführung der Planung
- Wasser
- Luft und Klima
- Pflanzen und Tiere
- Wirkungsgefüge zwischen biotischen und abiotischen Faktoren
- Landschaft
- Biologische Vielfalt
- Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt
- Kultur- und sonstige Sachgüter
- Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung
vom 15.09.2022
Wagner + Simon Ingenieure GmbH
- Bestandsaufnahme und Bewertung
- Wirkung des Bebauungsplans auf Natur und Landschaft
- Konflikte und Beeinträchtigungen
- Ziele und Maßnahmen der Grünordnung
- Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz
- Pflanzen und Tiere
- Klima und Luft
-  Boden
- Wasser
- Landschaft
Fachbeitrag Artenschutz
vom 15.09.2022
Wagner + Simon Ingenieure GmbH
- Artenschutz: Lebensbereiche und Strukturen, Wirkfaktoren des Bebauungsplans
- Europäische Vogelarten
- Zauneidechse
- Haselmaus
- Fledermäuse
- Schutzgut Tiere und Pflanzen
- Biologische Vielfalt
Stellungnahme Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
vom 28.06.2022
- Hinweise zur Umweltprüfung und zum Umweltbericht
- Hinweise zum Klimaschutz
- Hinweise zu Ausgleichsmaßnahmen, zum besonderen Artenschutz und zur Eingriffsregelung
- Hinweise zum Biotop und Streuobstschutz
- Hinweise zum Grundwasserschutz
- Hinweise zum Wasserhaushaltsgesetz
- Hinweise zum Bodenschutz
- Hinweise zum Immissionsschutz
- Hinweise zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und zur Wertigkeit der Flächen im Plangebiet
- Hinweise zur Eingriffs- Ausgleichs-Bilanzierung
- Landschaft
- Pflanzen und Tiere
- Biologische Vielfalt
- Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt
- Luft und Klima
- Wasser
- Boden
Stellungnahme VRRN
vom 30.06.2022
- Aussagen zur Lage im Regionalen Grünzug, im Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege sowie im Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege
- Hinweise zum Ausbau erneuerbarer Energien
- Landschaft
- Pflanzen und Tiere
Stellungnahme RP Karlsruhe – Wirtschaft. Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen
vom 30.06.2022
- Aussagen zur Lage im Regionalen Grünzug, im Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege sowie im Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege - Landschaft
- Pflanzen und Tiere
Stellungnahme RP Stuttgart
Landesamt für Denkmalpflege
13.06.2022
- Hinweis zur Denkmalpflege - Kultur- und sonstige Sachgüter
Stellungnahme RP Freiburg
Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
22.06.2022
- Hinweise zur Geotechnik und Baugrunduntersuchungen - Boden

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde zum Inhalt des Bebauungsplanes vor-gebracht werden, z.B.
- schriftlich an die Gemeinde (Sulzbacher Straße 9, 74842 Billigheim),
- per E-Mail an Frau Reinmuth (mit der Bitte um Angabe der vollständigen Anschrift) oder
- mündlich zur Niederschrift im Rathaus nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 06265-920042)
Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren In-halt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Billigheim, den 24.10.2022

Martin Diblik
Bürgermeister

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