Gemeinde Billigheim

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Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs "Sportheimweg", Allfeld

Erneute Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Sportheimweg“ in Billigheim Allfeld gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Billigheim hat am 22.11.2022 in öffentlicher Sitzung über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs nach § 3 Absatz 2 BauGB sowie über die im Rahmen der Beteiligung der Behörden nach § 4 Absatz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beraten und die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB vorgenommen. Aufgrund der aus der Abwägung hervorgegangenen Änderungen und Ergänzungen am Entwurf des Bauleitplans, ist er gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich auszulegen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen. Ebenfalls in der Sitzung am 22.11.2022 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Sportheimweg“ gebilligt und beschlossen, diesen gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Gem. § 4a Abs. 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt.
Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 13 Abs. 2 Ziffer 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch parallel beteiligt und über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs informiert.
Da durch die Änderung oder Ergänzung des Entwurfs des Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt.
Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13b BauGB Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
Maßgebend sind der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) und die Begründung mit Anlagen jeweils vom 10.11.2022.
Der Geltungsbereich geht im Einzelnen aus dem Lageplan der Gerst Ingenieure GmbH, Mühlacker vom 10.11.2022 hervor.

Lageplan des Bebauungsplans
Lageplan des Bebauungsplans

Ziel und Zweck der Planung
Der Entwurf des Bebauungsplans sieht die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) vor. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung wurden an die südlich angrenzende Bestandsbebauung sowie an die vorhandene Topographie angepasst. Die Erschließung der beiden nördlichen Baugrundstücke erfolgt über eine Stichstraße vom Sportheimweg aus. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung der Grundstücke geschaffen werden.
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung wird vom
09. Dezember 2022 bis einschließlich 30. Dezember 2022
im Rathaus Billigheim, Sulzbacher Straße 9, 74842 Billigheim öffentlich ausgelegt und kann während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Einsichtsnahmen außerhalb der Sprechzeiten sind möglich und können im Bauamt unter der Rufnummer 06265 9200-42 oder per E-Mail vereinbart werden. In begründeten Fällen können die Unterlagen auch zugesandt werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch auf Homepage der Gemeinde Billigheim veröffentlicht.
Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB Anregungen beim Rathaus Billigheim, Sulzbacher Straße 9, 74842 Billigheim schriftlich, elektronisch, mündlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Über diese entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben.
Billigheim, den 23.11.2022
Martin Diblik
Bürgermeister

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