Gemeinde Billigheim

Seitenbereiche

Volltextsuche

9°C - Überwiegend bewölkt
Navigation

Seiteninhalt

Ältere Artikel und Meldungen zum Nachlesen

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Mühlbacher Pfad I - 1. Änderung - Seniorenzentrum"

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Gemeinde Billigheim
Ortsteil Sulzbach
Bebauungsplan "Mühlbacher Pfad I – 1. Änderung – Seniorenzentrum"
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Billigheim hat in öffentlicher Sitzung am 22.11.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Mühlbacher Pfad I – 1. Änderung – Seniorenzentrum“ aufzustellen. Gleichzeitig wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans "Mühlbacher Pfad I – 1. Änderung – Seniorenzentrum" mit den örtlichen Bauvorschriften und Begründung gebilligt und für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB freigegeben.
Das Plangebiet befindet sich im Nordosten des Ortsteils Sulzbach, westlich des Friedhofs.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan:

Lageplan des Bebauungsplans
Lageplan des Bebauungsplans

Ziel und Zweck der Planung
 
Für das Planareal besteht seit 18.02.1997 der rechtskräftige Bebauungsplan „Mühlbacher Pfad“. Dieser sieht für das Plangebiet eine Gemeinbedarfsfläche „Kindergarten“ sowie eine private Grünfläche und eine Parkplatzanlage vor. Aus diversen Gründen konnte das Baugebiet in den letzten Jahrzehnten aber nicht umgesetzt werden.
Nun beabsichtigt die Aktiv Wohnbau GmbH aus Neckarsulm den Neubau eines Seniorenpflegewohnheims in Billigheim-Sulzbach mit ca. 90 Betten sowie ca. 11 barrierefreien Wohnungen. Die Gemeinde Billigheim unterstützt das Vorhaben. Der bisherige Bebauungsplan ist daher zu ändern und an das neue Konzept anzupassen.
 
Die Errichtung des Seniorenzentrums schafft die Möglichkeit, ein entsprechendes Pflege- und Betreuungsangebot innerhalb der Gemarkung Sulzbach bereitzustellen. Das Spektrum sozialer Einrichtungen in der Gemeinde Billigheim wird dadurch erweitert und das örtliche Angebot an barrierefreiem senioren- und pflegegerechtem Wohnraum bedarfsgerecht ausgebaut.
 
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
 
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung wird

vom 12.12.2022 bis einschließlich 20.01.2023 

im Rathaus der Gemeinde Billigheim während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
 
Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Beteiligung der Behörden.
Alle Planunterlagen stehen im Zeitraum der Auslegung zusätzlich als PDF-Dateien im Internet auf der Homepage der Gemeinde Billigheim zur Einsicht und zum Download bereit.
 
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB wird deshalb abgesehen.
 
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches und § 4a Abs. 6 des Baugesetzbuches bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Billigheim, den 30.11.2022

Martin Diblik
Bürgermeister

News Abonnieren

Hier klicken, um diesen News-Bereich zu Ihrem RSS-Reader hinzuzufügen: