Gemeinde Billigheim

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Gestattungen bzw. vorübergehende Wirtschaftserlaubnisse rechtzeitig beantragen

Ein Verein, eine Interessengemeinschaft  oder Privatpersonen planen ein Fest, was jedermann bzw. einem bestimmten Personenkreis öffentlich zugänglich ist und es sollen hierbei auch alkoholische Getränke abgeben werden.
Dazu benötigt man eine Gestattung (bzw. eine vorübergehende Wirtschaftserlaubnis), welche bei der Gemeinde Billigheim beantragt werden kann. Ebenfalls finden Sie den Antrag auch auf der Homepage der Gemeinde Billigheim.
Die gebührenpflichtige Gestattung ist eine „kleine Gaststättenerlaubnis“ für Alkoholausschank bei Veranstaltungen aus vorübergehendem besonderen Anlass, z.B. bei Vereinsfesten, Straßenfesten usw. Mit der Gestattungserteilung werden je nach Erfordernis Auflagen erteilt und Betriebs- und Musikzeiten oder der Einsatz eines Ordner- bzw. Sicherheitsdienst für die Veranstaltung geregelt.
Die Anträge hierfür werden bei der Gemeinde Billigheim im -Ordnungsamt- eingereicht. Bitte stellen Sie die entsprechenden Anträge spätestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung, damit für die Verwaltung genügend Zeit zur Prüfung und Genehmigung der Anträge bleibt.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Genehmigungen zum Aufstellen von Plakaten oder für eine Straßensperrung (insbesondere bei Umzügen) im Einzelfall zusätzlich beantragt werden müssen.
Für Rückfragen steht ihnen das Ordnungsamt unter der Telefonnummer: 06265 / 92 00 -24 oder 06265/92 00 - 23 gerne zur Verfügung.

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