Gemeinde Billigheim

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Biberberater für die Gemeinde Billigheim

Wolf, Luchs und Biber: Die sich wieder ansiedelnden Wildtiere machen derzeit im Neckar-Odenwald-Kreis regelmäßig Schlagzeilen. Mögen die großen Raubtiere auf den ersten Blick auch mehr Aufsehen erregen, ist es aber doch der Biber, der am meisten in Erscheinung tritt. Denn die Biberpopulation im Kreis wächst. In diesem Zusammenhang weist das Team der Biberberater darauf hin, dass der Biber nicht unerhebliche Dienstleistungen für das Ökosystem erbringt. Durch seine Bautätigkeiten renaturiert er Gewässer, verbessert den Hochwasserschutz, verhindert ein Abfallen des Grundwasserspiegels und fördert die Artenvielfalt. Deshalb ist der Biber nach Naturschutzrecht streng geschützt, ihn zu verfolgen oder seine Baue und Dämme zu beeinträchtigen, ist eine Straftat. Auf der anderen Seite entstehen einzelnen Grundstückseigentümer und Landwirten Nachteile, wenn Nutzflächen überschwemmt oder untergraben oder der Baumbestand geschädigt werden. Für die Kommunen bedeutet es einiges an Aufwand, die Biberreviere in ihrer Zuständigkeit regelmäßig auf angenagte Bäume oder überschwemmte Wege und eingestaute Wasserbauwerke zu überprüfen und jeweils im Sinne der Verkehrssicherheit Abhilfe zu schaffen. Um diese Auswirkungen aufzufangen, hat das Land Baden-Württemberg ein System des Bibermanagements eingerichtet.
Sie sind erste Ansprechpartner bei Hinweisen auf ein neues Biberrevier und helfen als qualifizierte Fachleute vor Ort einzuschätzen, ob ein akuter Handlungsbedarf besteht und welche Maßnahmen getroffen werden können. Zum Schutz von Einzelbäumen verteilen sie an Privatpersonen kostenloses Zaunmaterial. Wo es rechtlich möglich und erfolgversprechend ist, koordinieren sie kommunale Maßnahmen zur Regulierung des Wasserpegels. Hinzu kommt die Vermittlerrolle zwischen Betroffenen und Behörden. Als Mitglieder des ehrenamtlichen Naturschutzdienstes (Naturschutzwarte) führen die Biberberater einen Dienstausweis und sind berechtigt, Personen, die einer Rechtsverletzung verdächtig sind, zur Feststellung der Personalien anzuhalten.
Dabei agieren die Biberberater in einem heiklen Spannungsfeld. Leider kommt es vor, dass der Biberberater von den Betroffenen vor Ort nicht als Hilfe wahrgenommen wird. Vielmehr bekommt er als erste Bezugsperson nicht selten den Ärger der Betroffenen zu spüren, auch weil er die Frage nach einer staatlichen Entschädigung verneinen muss. Eine solche Tätigkeit dennoch ehrenamtlich auszuüben, erfordert Stresstoleranz sowie Durchhaltevermögen und stellt ein außergewöhnliches gesellschaftliches Engagement dar. Das Landratsamt bittet die Bevölkerung daher, die Berater bei ihrer wertvollen Arbeit zu unterstützt.
Biber-Beauftragter Joachim Bernhardt, Tel.: 06281/557117 oder per E-Mail

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