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Essen und Trinken to go: Mehr Mehrweg

Neue Regelungen zum Jahreswechsel

Neue gesetzliche Regelungen zur Verringerung des Verpackungs-Müllbergs sind mit dem Jahreswechsel in Kraft getreten. Ab sofort haben Verbraucher und Verbraucherinnen Anspruch darauf, dass ihr Essen to go oder der Coffee to go auch in Mehrweggeschirr angeboten wird. Damit wird Europäisches Umweltrecht in Deutschland umgesetzt. Das Angebot an Speisen und Getränken darf in den Mehrweg-Verpackungen nicht teurer sein, als in den Einweg-Verpackungen. Diese dürfen von den Anbietern aber weiterhin verwendet werden.
 
Voraussetzung für die Mehrweg-Verpflichtung von Betrieben ist die Größe des verkaufenden Betriebes: Ab einer Verkaufsfläche von 80 Quadratmetern und fünf Beschäftigten müssen Restaurants, Schnellrestaurants, große Bäckereien und Metzgereien welche Mittagsmenüs anbieten, aber auch große Tankstellenbetriebe, die Coffee to go verkaufen, neben den Einweg-Verpackungen jetzt auch eine Mehrweg-Alternative anbieten.
Hier hat der Betrieb zwei Möglichkeiten. Erstens: Der Betrieb kann Speisen und Getränke in eigenen Mehrwegverpackungen aus Glas oder Kunststoff gegen Pfand ausgeben. Oder zweitens: Der Betrieb kann mit einem Unternehmen zusammenarbeiten, das Mehrweg-Verpackungen anbietet, und somit ein Mehrweg-Pool-System nutzen.
 
In den von der Mehrweg-Pflicht betroffenen Verkaufs-Stellen muss deutlich auf die neue Mehrweg-Alternative hingewiesen werden. Wo es für die Kunden nicht klar sein sollte: Einfach fragen.
Zusätzlich zu den Mehrweg-Verpackungen der Anbieter können umweltbewusste Verbraucher und Verbraucherinnen aber auch eigene Essensboxen oder Mehrwegbecher für Kaffee und andere Getränke nutzen. Hier gilt die Voraussetzung, dass das eigene, mitgebrachte Verpackungsgeschirr nicht die Hygiene im Restaurant, beim Metzger oder der Coffee-to-go-Tankstelle gefährden darf. Es muss also sauber, glattwandig und trocken sein. Wer sein eigenes Mehrweg-Geschirr in der Spülmaschine reinigt, sollte im Allgemeinen akzeptiert werden.
 
Anbieter mit weniger als 80 qm Verkaufsfläche und weniger als fünf Beschäftigten müssen keine Mehrweg-Verpackungen anbieten. Sie sind aber verpflichtet, auf Wunsch der Kunden in mitgebrachte, saubere Behältnisse zu verpacken. Auf dieses Angebot müssen sie im Verkaufsbereich gut sichtbar hinweisen. Das trifft auf fast alle Imbiss-Buden, Kebap-Läden, die meisten Metzgereien und viele Bäckerei-Filialen im Landkreis zu. Auch Metzgereien mit einer Heiß-Theke oder Bäckereien, welche Pizzas und Teigtaschen anbieten, fallen nicht unter die Verpflichtung zu Mehrweg-Geschirr. Sie müssen aber ebenfalls auf Wunsch der Kunden "LKW" (Leber-Käs-Weck) und Pizza in mitgebrachte, saubere Essensboxen verpacken, und auf dieses Angebot im Laden hinweisen.
 
Wo verschafft man sich einen Gesamt-Überblick über das Mehrweg-Angebot im Neckar-Odenwald-Kreis? Zum Beispiel hier im Internet . Unter Mehrweg to go finden sich die Teilnehmer der bekanntesten Mehrweg-Anbieter im Landkreis.
 
Die KWiN ist für Anfragen erreichbar unter Tel. 06281/906-0.

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