Gemeinde Billigheim

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Verwilderte Katzen als Fundtiere

Derzeit werden wieder vermehrt Katzen als Fundtiere in das Tierheim Dallau abgegeben. Hierfür wird für die Gemeinde vertragsbedingt eine Fallpauschale in Höhe von 438,70 € (ab 2015: 481,50 €) pro abgegebener Fundkatze fällig und wird somit durch jeden einzelnen Steuerzahler finanziert. Die dortige Kapazität zur Aufnahme von Katzen ist allerdings sehr beschränkt. In enger gemeinsamer Absprache veröffentlichen wir deshalb nachfolgende Grafik. Mehr über das Thema „Kastration von Katzen“ kann unter der Adresse: www.tierheim-dallau.de abgerufen werden kann.

Grafik zur Katzenvermehrung
Grafik zur Katzenvermehrung

Insbesondere verwilderte Katzen sind hiervon betroffen, da diese nicht vermittelbar sind, weil nie ein Bezug zu Menschen aufgebaut wurde.
 
Verwilderte Katzen müssen kastriert und gekennzeichnet werden, um weiteres Katzenelend zu verhindern.
 
Die Verwaltung weist darauf hin, dass gesunde wildlebende Katzen nicht als Fundtiere ins Tierheim verbracht werden sollen. Nach Rücksprache mit der Gemeinde und dem Tierheim können diese Katzen gegen einen geringen Betrag zur Kastration abgegeben werden. Diese Tiere werden nach der Behandlung wieder in die Freiheit entlassen.
 
Die Ansprechpartner sind unter folgenden Telefonnummern erreichbar:

  • Bürgermeisteramt Billigheim, Herr Geistlinger, Tel. 9200-24
  • Tierheim Dallau, Tel. 0 62 61 / 89 32 37

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