Gemeinde Billigheim

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Öffentliche Bekanntmachung über die Aufhebung des kommunalen Grundbuchamtes Billigheim

Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg wird das kommunale Grundbuchamt in Billigheim zum 22. Mai 2017 aufgehoben. Letzter Tag, an welchem das Grundbuchamt im Rathaus Billigheim für den Publikumsverkehr geöffnet hat, ist Dienstag, 16. Mai 2017. In Zukunft wird das Grundbuch für den Landgerichtsbezirk Mosbach zentral vom Amtsgericht Tauberbischofsheim geführt.
Um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Einsichtnahme in die elektronischen Grundbücher des Bezirks Billigheim zu gewährleisten, wird die Gemeindeverwaltung ab dem 23. Mai 2017 eine Grundbucheinsichtsstelle einrichten. 
Die Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus Billigheim, Zi-Nr. 14, hat montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Mit der Grundbucheinsichtsstelle bietet die Gemeindeverwaltung folgende Dienstleistungen an:

  1. Einsicht in das Grundbuch von Billigheim und Ortsteilen sowie Auskunft und Beratung,
  2. Erteilung von unbeglaubigten und beglaubigten Grundbuchabschriften,
  3. Unterschriftsbeglaubigung (sofern die beglaubigte Urkunde nicht im Ausland Verwendung finden soll).

Billigheim, den 26.01.2017
Reinhold BerberichBürgermeister

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