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Landesfamilienpass

Ab nächsten Montag wird die Sanierung der Hauptstraße Sulzbach weitergeführt.
Als erste Maßnahme werden Tiefbauarbeiten im Mühlgraben und am Kreuzweg Fichtenstraße ausgeführt, die bis zur Trafostation reichen werden.
Wir bitten um Beachtung der Absperrungen und Verständnis für die nicht vermeidbaren Behinderungen.
Nach Fertigstellung der o.g. Teilstücke wird an der Hauptstraße weitergearbeitet. Diese Arbeiten sind nur unter Vollsperrung der Hauptstraße mit überörtlicher Umleitung möglich.Die Gutscheinkarten für 2017 können ab sofort im Rathaus, Zimmer 4, von Inhabern des Landesfamilienpasses abgeholt werden. Dabei ist der Landesfamilienpass vorzulegen.
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2017 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses insgesamt 20 Mal im Jahr 2017 die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein abzugeben.
Die speziell bezeichneten Gutscheine Kunsthalle Baden-Baden, Museum für Naturkunde Karlsruhe, Museum für Naturkunde Stuttgart, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Staatsgalerie Stuttgart, Linden-Museum Stuttgart, Kunsthalle Karlsruhe, Württembergisches Landesmuseum Stuttgart, Archäologisches Landesmuseum Konstanz, TECHNOSEUM Mannheim, Schloss Heidelberg, Haus der Geschichte, Stuttgart, Deutschordensmuseum Bad Mergentheim und Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe berechtigen zum einmaligen kostenfreien Eintritt.
Der Gutschein „Wilhelma“ berechtigt in der Zeit vom 01.03.2017 - 31.10.2017 (Hauptsaison) zum Erwerb einer Familienkarte im jeweils gültigen Abendtarif anstelle des Normaltarifs. In der Zeit davor und danach gilt der ermäßigte Wintertarif (hier gibt es also keine zusätzliche Ermäßigung mit dem Landesfamilienpass.) 
Mit dem Gutschein „Blühendes Barock“ erhalten Passinhaber eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis von 17 Euro. Die Saison des Blühenden Barocks beginnt am 17.03.2017 und endet am 05.11.2017. 
Die anderen Schlösser, Gärten und Museen können mit den sechs Gutscheinen „Sonstiges Objekt“ – auch mehrfach im Jahr – kostenfrei besucht werden. Es ist nicht möglich, die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen mit speziellem Gutschein auch mit einem Gutschein „Sonstige Objekte“ mehrfach zu besuchen.
Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen kann es möglich sein, dass der Landesfamilienpass nicht anerkannt wird. Im Zweifelsfall wird dazu geraten, sich vor einem Besuch telefonisch zu erkundigen.
Mit den Gutscheinen „Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn“ kann der Freizeitpark nur einmal an einem den beiden Tagen, am 14. Mai 2017 oder am 10. September 2017 zu einem ermäßigten Preis besucht werden. Pro Person beträgt die Ermäßigung an diesen Tagen 5 Euro. 
Der Gutschein für den Europa-Park Rust gilt nur am 10. September 2017. Pro Person wird eine Ermäßigung von 5 Euro an diesem Tag gewährt.
Das Mercedes-Benz Museum in Stuttgart bietet Passinhabern an einem beliebigen Tag im Januar, Februar oder November 2017 einmalig einen kostenfreien Eintritt an. Auch das Porsche-Museum in Stuttgart bietet Passinhabern an einem beliebigen Tag im Monat Januar 2017 oder November 2017 einen kostenfreien Eintritt an.
Das SENSAPOLIS am Flugfeld in 71063 Sindelfingen bietet allen auf dem Landesfamilienpass eingetragenen Personen einen um 5 Euro ermäßigten Eintritt pro Person und Einzelticket. Das Angebot ist nur gültig vom 01. Mai bis 31. Juli 2017.
Die Familienkarte für das Besucherbergwerk Bad Friedrichshall-Kochendorf bekommen Familien mit Landesfamilienpass um 5 Euro ermäßigt, also für 22 Euro. Für Alleinerziehende ist der Eintritt mit Einzelkarten allerdings günstiger.
Das Naturparkzentrum Stromberg-Heuchelberg in 74374 Zaberfeld heißt jetzt Wildkatzenwelt Stromberg. Diesen können Familien mit Landesfamilienpass für nur 3,50 Euro Eintritt besuchen.
Das Freilichtmuseum in 72660 Beuren Bietet Familien mit dem Landesfamilienpass einmalig einen kostenfreien Eintritt an. Das Museum ist geöffnet vom 01. April  bis 05. November 2017, dienstags bis sonntags von 09:00-18:00 Uhr (an Feiertagen auch montags geöffnet).

Die Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim können Familien mit Landesfamilienpass und Gutscheinkarte in der Zeit vom 01.06. – 15.09.2017 kostenfrei besuchen.
Neu ist, dass das Römermuseum Güglingen den Inhabern des Landesfamilienpasses vollständig kostenlosen Eintritt gewährt, anstelle der bislang geltenden 50%-Ermäßigung. Ebenfalls kostenlos ist die Teilnahme an den regelmäßigen Führungen (öffentliche Führung am 1. Sonntag im Monat um 15 Uhr, Familienführung am 3. Sonntag im Monat um 15 Uhr).
Auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren (www.sozialministerium-bw.de) sind unter „Familien mit Kindern“ > „Leistungen für Familien“ > „Landesfamilienpass“ eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt. Zudem wird es ein Informationsblatt in weiteren Sprachen geben, das bei Bedarf herunter geladen werden kann.
Für die Ausgabe des Landesfamilienpasses für das Jahr 2017 gilt folgende Regelung: Die Bürgermeisterämter geben die Gutscheinkarte 2017 an die bisherigen Inhaber der Landesfamilienpässe ohne neuen Antrag aus. Um eine missbräuchliche Benutzung der Gutscheinkarte auszuschließen, ist – entsprechend der bisherigen Praxis – bei Abholung einer neuen Gutscheinkarte durch Familien, die bereits einen Pass besitzen, die fortdauernde Berechtigung zu prüfen, soweit dies nicht offenkundig ist.

Neuerwerber des Landesfamilienpasses
Folgender Personenkreis kann beim Bürgermeisteramt einen Landesfamilienpass beantragen:

  1. Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
  2. Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
  3. Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung.
  4. Familien, die Hartz IV – bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
  5. Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. 

Im Landesfamilienpass sind alle berechtigten Personen einzutragen. Bei Änderungen der berechtigten Personen ist ein neuer Landesfamilienpass zu beantragen und auszustellen.
Berücksichtigt werden alle kindergeldberechtigenden Kinder und Elternteile bzw. deren Partner (unabhängig davon, ob es ihre leiblichen Kinder sind), die in einem gemeinsamen Haushalt leben (entscheidend ist ein gemeinsamer Hauptwohnsitz der Eltern und Kinder). Hierbei können die Kinder, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, ebenfalls eingetragen werden (eingetragen bleiben), sofern sie noch kindergeldberechtigt sind.
Die Kindergeldberechtigung  kann durch Vorlage der Kindergeldbescheinigung nachgewiesen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Gutscheinkarten bei Verlust nicht erneut ausgegeben werden.

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