Gemeinde Billigheim

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Praktischer Tierschutz- Freilaufende Katzen frühzeitig kastrieren

„Um die Population freilebender Katzen nicht weiter steigen zu lassen, sollte jeder Katzenhalter freilaufende Kater und Katzen rechtzeitig kastrieren lassen“, rät das Ordnungsamt. So könne jeder Katzenhalter einen praktischen Beitrag zum Tierschutz leisten.

Freilebende Katzen haben ihr Revier häufig auf verwilderten Grundstücken, verlassenen Fabrikgeländen, Scheunen, Holzhaufen oder Friedhöfen. Viele dieser Tiere sind krank, unterernährt oder verletzt. In der Regel stammen freilebende Katzen von Katzen aus Privathaushalten ab, deren Fortpflanzung nicht kontrolliert wurde. Fortpflanzungsfähige Katzen können im Jahr zwei bis drei Mal jeweils vier bis sechs Junge bekommen. „Bereits im Frühjahr beginnt der Katzenjammer“, „Lautstark buhlen die Kater um die Gunst der Kätzinnen.“ Die Folgen sind, wie auch im Neckar-Odenwald-Kreis, überfüllte Tierheime, denn oftmals werden die ungewollten Welpen dort abgegeben oder schlimmstenfalls sich selbst überlassen.

Und nur ein Teil dieser Kätzchen hat Glück und landet später wieder im Tierheim, wo sie versorgt werden. „Die anderen kommen um oder verwildern und müssen um ihr Überleben kämpfen“. Die große Anzahl freilebender Katzen stellt den Tierschutzverein und die Gemeinde Billigheim gleichermaßen vor große, manchmal nahezu unlösbare - auch finanzielle – Aufgaben. Hinzu kommen Katzenfütterungen (falsch verstandener Tierschutz) von freilebenden Katzen durch Bürger der Gemeinde, was ebenfalls zu einer ungewollten Vermehrung nicht kastrierter Katzen beitragen kann.
Welchen Vorteil bringt die Kastration?
Die Gefahr der Ansteckung mit Katzenkrankheiten verringert sich durch ein verändertes Revierverhalten von kastrierten Katzen deutlich. So kommt es zu weniger Revierkämpfen und den damit verbundenen Verletzungs- und Infektionsgefahren. Der Bewegungsradius kastrierter Katzen wird in der Regel kleiner, weshalb sie auch weniger durch den Straßenverkehr gefährdet sind. „Wenn zusätzlich noch eine Kennzeichnung mit einem Chip oder einer Tätowierung und eine Registrierung beim Deutschen Haustierregister erfolgt, wird jedes Tier unverwechselbar. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Tier seinem Besitzer bei Verlust zurückgebracht werden kann“. Die Kastration ist für den Tierarzt ein Routineeingriff, der unter Narkose vorgenommen und von den Katzen gut verkraftet wird. Auch die Kennzeichnung mittels Mikrochip oder durch Tätowierung ist vollkommen unproblematisch.
Ihre Gemeindeverwaltung/Ordnungsamt

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