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Information über aktuelle Einschränkungen bei den Trauerfeiern, Beerdigungen und Beisetzungen

Information über aktuelle Einschränkungen bei Trauerfeiern, Beerdigungen und Beisetzungen

 
Trauerfeiern bei Beerdigungen und Beisetzungen dürfen bis auf Weiteres nur direkt am Grab durchgeführt werden.
 
Folgende Regelungen sind zu beachten:
 
Bestattungen und Urnenbeisetzungen unter freiem Himmel sind unbeschadet weiterer ortspolizeilicher Vorgaben mit höchstens 50 Teilnehmenden zulässig.
 
Es wird weiterhin dringend empfohlen, die Teilnehmerzahl so gering wie möglich zu halten.
 
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Person zu Person einzuhalten; ausgenommen sind Personen, die in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben.
 
Bei der Verwendung von Gegenständen, die im Rahmen der Veranstaltung zum Einsatz kommen, muss die Gefahr einer Ansteckung soweit wie möglich reduziert werden.
 
Trauerfeiern sind in den kommunalen Trauerhallen weiterhin untersagt.
 
Unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nehmen Gemeindebedienstete die namentliche Registrierung aller anwesenden Personen vor (Vor- und Nachname, Wohnort, Telefonnummer). Die damit gewonnenen Informationen dienen ausschließlich einer etwaigen schnelleren Eingrenzung des Personenkreises, der sich eventuell angesteckt haben könnte, sollte ein Verdachtsfall auftreten. Im Regelfall sind die Listen nach vier Wochen zu vernichten.
 
Martin Diblik, Bürgermeister

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