Gemeinde Billigheim

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Baum- und Heckenschnitt zur Verkehrssicherheit

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht haben nicht nur die Gemeinde, sondern auch die privaten Anlieger dafür zu sorgen, dass von Bäumen und Heckenauswüchsen ihrer Grundstücke keine Gefahr für den fließenden Verkehr sowie für Fußgänger ausgeht. Für die gemeindlichen Grundstücke ist der Bauhof vielfach im Einsatz, um im Bereich von Radwegen, Fußgängerwegen, Spielplätzen usw. Bäume und Sträucher zurückzuschneiden.
 
Ein Rückschnitt zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist auch von privaten Grundstückseigentümern zu jeder Jahreszeit möglich.
 
Unsere Bilddarstellung zeigt, wie auch private Grundstückseigentümer verpflichtet sind, ihre Bäume und Hecken so zu schneiden, damit von ihren Grundstücken keine Gefahr für den Verkehrsbereich besteht.

Baum- und Heckenschnitt zur Verkehrssicherheit
Baum- und Heckenschnitt zur Verkehrssicherheit

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