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Information über aktuelle Einschränkungen bei Trauerfeiern, Beerdigungen und Beisetzungen
Information über aktuelle Einschränkungen bei Trauerfeiern, Beerdigungen und Beisetzungen
Trauerfeiern bei Beerdigungen und Beisetzungen dürfen bis auf Weiteres nur noch direkt am Grab durchgeführt werden.
Hierbei dürfen nicht mehr als fünf Personen sowie weitere Personen, die mit der/dem Verstorbenen
a) in gerader Linie verwandt sind
b) in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben
sowie deren Ehegatten, Lebenspartner(innen) oder Partner(innen)
teilnehmen.
Trauerfeiern sind in den kommunalen Trauerhallen bis auf Weiteres untersagt.
Unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nehmen Gemeindebedienstete die namentliche Registrierung aller anwesenden Personen vor (Vor- und Nachname, Wohnort, Telefonnummer). Die damit gewonnenen Informationen dienen ausschließlich einer etwaigen schnelleren Eingrenzung des Personenkreises, der sich eventuell angesteckt haben könnte, sollte ein Verdachtsfall auftreten. Im Regelfall sind die Listen nach vier Wochen zu vernichten.
Martin Diblik, Bürgermeister
Trauerfeiern bei Beerdigungen und Beisetzungen dürfen bis auf Weiteres nur noch direkt am Grab durchgeführt werden.
Hierbei dürfen nicht mehr als fünf Personen sowie weitere Personen, die mit der/dem Verstorbenen
a) in gerader Linie verwandt sind
b) in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben
sowie deren Ehegatten, Lebenspartner(innen) oder Partner(innen)
teilnehmen.
Trauerfeiern sind in den kommunalen Trauerhallen bis auf Weiteres untersagt.
Unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nehmen Gemeindebedienstete die namentliche Registrierung aller anwesenden Personen vor (Vor- und Nachname, Wohnort, Telefonnummer). Die damit gewonnenen Informationen dienen ausschließlich einer etwaigen schnelleren Eingrenzung des Personenkreises, der sich eventuell angesteckt haben könnte, sollte ein Verdachtsfall auftreten. Im Regelfall sind die Listen nach vier Wochen zu vernichten.
Martin Diblik, Bürgermeister