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Europawahl am 25.05.2014- Information für Unionsbürger

Vom 22. bis 25. Mai 2014 findet in der Europäischen Union die 8. Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, dem 25. Mai 2014. Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen. Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus ihres Wohnorts bis spätestens zum 4. Mai 2014 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten.
Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie hier oder bei ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung. Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie hier in allen Amtssprachen der EU.

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