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So wählen Sie richtig- Kumulieren und Panaschieren
Für die Kommunalwahlen (Gemeinderat und Kreistag) am 25. Mai 2014 wollen wir Ihnen einige Informationen zum „Kumulieren“ und „Panaschieren“ geben:
In der Gemeinde Billigheim haben Sie insgesamt 18 Stimmen.
Der Wähler kann dem einzelnen Bewerber bis zu 3 Stimmen geben (Kumulieren bzw. Stimmenhäufung).
Allerdings dürfen in den einzelnen Ortsteilen nur so viele Bewerber gewählt werden, d.h. Stimmen erhalten, wie Gemeinderäte zu wählen sind. Sonst ist der Stimmzettel ungültig.
Aufgrund der unechten Teilortswahl sind je Ortsteil folgende (Mindest-) Sitze festgelegt:
Allfeld | 4 |
Billigheim |
5 |
Katzental |
2 |
Sulzbach |
5 |
Waldmühlbach |
2 |
Sie können einen oder mehrere Bewerber von einem anderen Wahlvorschlag in die freien Zeilen des jeweiligen Wohnbezirks übertragen (panaschieren). Beachten Sie hierbei aber unbedingt, dass für diesen Ortsteil nicht mehr Bewerber als zulässig Stimmen erhalten und nicht mehr als die maximal zulässige Stimmenzahl von 18 für den gesamten Stimmzettel vergeben werden.
Für den Kreistag gelten diese Bestimmungen zum Kumulieren und Panaschieren für die dort geltende Höchstzahl von 5 Stimmen.
Lesen Sie bitte vor dem Ausfüllen der Stimmzettel die Merkblätter (beides wird jedem Wahlberechtigtem nach Hause zugestellt).
Ihre Gemeindeverwaltung