Neues von der Verwaltung
Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 24.06.2025
Zu Beginn der Sitzung begrüßte Bürgermeister Martin Diblik im Alten Rathaus Billigheim den Gemeinderat und die anwesenden Zuhörer.
Fragen aus der Bürgerschaft betrafen die räumliche Situation der Betreuung in Allfeld mit dem Wunsch diese weiter zu erhalten. Zu diesem Punkt wurde im kommenden Tagesordnungspunkt Stellung genommen. Eine weitere Frage betraf die Umsetzung des vom Gemeinderat beschlossenen Spielplatzkonzepts in der Baumgartenstraße im OT Billigheim, da hier eine Schaukel abgebaut wurde. Gemäß diesem Konzept und anstehendem Investitionsbedarf am benachbarten zentralen Spielplatz im „Schlosspark“ kann keine Nachbeschaffung erfolgen.
Im Anschluss wurde die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung den anwesenden Urkundspersonen zur Kenntnis gegeben.
Danach waren die Umsetzung des Anspruchs auf Ganztagesbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 Gegenstand der Beratungen. Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird für die Grundschulkinder, beginnend mit Klassenstufe 1, ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung bestehen. Zu diesem Thema stellte die SPD-Fraktion einen Antrag. Dieser Rechtsanspruch wird seitens des Bundes im SGB VIII verankert und richtet sich grundsätzlich gegen den Jugendhilfeträger. Zunächst richtet sich der Anspruch an die Grundschulkinder der Klassenstufe 1 und wird dann jahrgangsweise bis zum Schuljahr 2029/2030 aufgebaut. Somit besteht ab dem 1. August 2029 für jedes Grundschulkind dieser Anspruch. Die Ganztagesbetreuung muss hierbei den Umfang von täglich acht Stunden an fünf Tagen in der Woche abdecken. Die Erfüllung dieses Anspruchs kann sowohl durch Ganztagsschulen, als auch kommunale Betreuungsangebote erfüllt werden.
A) Ganztagesgrundschule:
Gemäß § 4 Schulgesetz (SchG) gibt es wiederum zwei genehmigungsfähige Varianten:
1. Wahlform – Hierbei können die Eltern jährlich neu entscheiden, ob ihr Kind verbindlich für das Schuljahr am Ganztagsangebot teilnimmt – Voraussetzung: mind. zweizügige Schule
2. Verbindliche Form – Alle Schülerinnen und Schüler einer Grundschule besuchen die Ganztagsschule über die gesamte Grundschulzeit
Für die Kinder gilt die Schulpflicht. Die Ganztagesgrundschulen sind hierbei grundsätzlich beitragsfrei. Für die kommunalen Betreuungszeiten und das Mittagsessen fallen Kosten für die Eltern an.
B) Kommunale Betreuung:
Auch die kommunale Betreuung erfüllt die Anforderungen des Anspruchs auf Ganztagesbetreuung. Die Gemeinde Billigheim bietet auch schon bisher an allen drei Grundschulen ein Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule an. Am Vormittag die „Kernzeitbetreuung“, am Mittag das „Mittagsband“ und am Nachmittag die „Nachmittagsbetreuung“.
Durch die Betreuungszeiten liegt diese somit schon bisher mit jeweils je nach Zustandekommen bei 8, bzw. 9 Stunden, in denen die Kinder durch Schule und kommunale Angebote betreut sind. In den Schulferien erfolgt bisher eine Betreuung für insgesamt 5 Wochen für jeweils 6 Stunden. Um den Anspruch zu erfüllen wäre hier zukünftig der Ausbau der Betreuung insofern notwendig, dass die Betreuung schon ab der Anmeldung eines Kindes zu gewährleisten wäre. Mit der angebotenen Zeit liegen wir allerdings bereits aktuell über dem Anspruch. Jedoch wäre eine Erweiterung der Ferienbetreuung auf insgesamt 7 Wochen (+ bewegliche Ferientage) und jeweils 8 Stunden notwendig. Dieser Erweiterungsbedarf gilt für beide denkbare Modelle (Ganztagesgrundschule/ Kommunale Betreuung). Die kommunale Betreuung ist für die Eltern kostenpflichtig. Die Kinder können flexibel gebracht und abgeholt werden. Schulpflicht besteht nur zu den Unterrichtszeiten.
Nicht nur das Schulgesetz, sondern auch die gängige Praxis empfiehlt eine Anhörung der Schulleitungen, um in diesem Bereich eine Entscheidung zu finden. Die Grundschulen der Gemeinde Billigheim wurden durch die Verwaltung gebeten, sich schriftlich zur Thematik Ganztagesbetreuung und denkbaren Umsetzungen zu äußern. Ebenso haben die Schulleitungen in der Sitzung des Gemeinderates Stellung bezogen. In diesem Prozess haben die Schulleitungen zuvor jeweils die Gesamtlehrerkonferenz und den Elternbeirat mit einbezogen. Grundsätzlicher Tenor ist, dass die Rückmeldung durch die Eltern an allen Grundschulen lautet, dass ein flexibles Modell bevorzugt wird. Es wird bestätigt, dass eine Schulpflicht, bzw. Anwesenheitspflicht, wie sie die Ganztagesgrundschule vorsieht, nicht dem Elternwunsch entspricht. Das bisherige Modell, bei dem die Familien die Planungssicherheit haben, dass die Kinder grundsätzlich bei Bedarf betreut werden können, aber auch flexibel an Freizeitaktivitäten wie Geburtstagen oder Vereinstätigkeiten teilnehmen können, wird hier bevorzugt. Auch das Lehrerkollegium der Grundschulen Billigheim und Sulzbach sprechen sich für die kommunale Betreuung aus. Die Allfelder Grundschule bietet darüber hinaus auch an, dass Lehrerinnen und Lehrer je nach rechtlicher Lage im Rahmen der Nachmittagsbetreuung eine Hausaufgabenbetreuung anbieten würden.
Wie in der Klausur des Gemeinderats vom 21.09.2024 vorgestellt, sieht die Verwaltung die aktuellen Anmeldungen als repräsentative Darstellung des Bedarfes an Betreuungsnachfrage in der Gemeinde Billigheim.
Aus dieser Darstellung wird deutlich, dass vor allem an den Grundschulstandorten Billigheim, aber auch Sulzbach die Betreuung nicht von allen Kindern in Anspruch genommen wird. Hinzu kommt noch, dass innerhalb der angemeldeten Zeiträume eine große Flexibilität durch Eltern und Kinder gewünscht ist. Eine Analyse der Anwesenheitslisten der Betreuungen zeigen hier teilweise eine große Differenz zwischen Anmeldezahlen und Anwesenheit. Aus diesen Daten und anhand der Stellungnahmen der Schulen kann festgestellt werden, dass die Betreuung grundsätzlich gut besucht ist und das Angebot auch nachgefragt wird, jedoch vor allem an den Standorten Billigheim und Sulzbach diese nur durch einen gewissen Prozentsatz an Kindern besucht wird. An allen Standorten ist dafür eindeutig, dass gerade die angebotene Flexibilität eine große Rolle spielt. Hierfür werden Betreuungszeiten gebucht und gezahlt, die dann aufgrund der bestehenden Freiheit bewusst nicht vollständig genutzt werden. Aus diesem Grund befürwortet die Verwaltung die Weiterführung des aktuellen Modells um den Anspruch der Familien auf Ganztagesbetreuung zu erfüllen.
Zum finanziellen Aspekt ist zu sagen, dass die Kommunalen Betreuung an den drei Standorten beliefen sich im Jahr 2024 auf 352.700,20 € und im Jahr 2023 auf 317.240,35 €. Dem stehen Elternbeiträge und Förderungen im Jahr 2024 von 130.503,00 € und im Jahr 2023 von 116.097,50 € gegenüber.
Für das HH-Jahr 2025 sucht der Gemeinderat nach Einsparungsmaßnahmen, die weder Personalschlüssel, noch Qualität der Betreuung senken. So wurde die Einteilung der Betreuung für das Schuljahr 25/26 optimiert, sodass bei gleichem Personalschlüssel eine zielgerichtete Einteilung erfolgt und somit Arbeitszeiten angepasst werden können. Nach Beratung in der Sitzung soll die räumliche Situation der Betreuung in Allfeld dahingehend überprüft werden, ob Alternativen zur Containernutzung bestehen. Zum Schuljahr 26/27 soll zudem eine Umstellung der Anmeldung und der Erlass einer Satzung anstelle der aktuellen privatrechtlichen Verträge erfolgen. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand im Rathaus und wirkt sich somit kostensparend aus.
Die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb einer eventuellen Ganztagesgrundschule lassen sich nur theoretisch beziffern.
Wird von den aktuellen angebotenen Zeiten ausgegangen ist eine Kostensteigerung zu erwarten. In allen anderen Fällen ist aufgrund des anzupassenden Personalschlüssels und der investiven Maßnahmen ebenfalls keine Kostenersparnis zu erwarten.
Aufgrund der Anhörung der Schulen, der Erfahrungswerte aus den vergangenen Schuljahren sowie den finanziellen Auswirkungen wäre aktuell der Weiterbetrieb des kommunalen Betreuungsangebots zu bevorzugen. Das kommunale Betreuungsangebot erfüllt nach oben geschilderten Anpassungen den Anspruch auf Ganztagsbetreuung und erfüllt zugleich den Elternwunsch nach Verlässlichkeit in der Betreuung bei gleichzeitiger individueller Flexibilität. Sollten sich diese Parameter verändern und zukünftig die Beantragung einer Ganztagsschule im Gemeindegebiet gewünscht sein, wäre eine Antragsstellung selbstverständlich Jahr für Jahr zum Schuljahresbeginn möglich.
Der Gemeinderat beschloss, dass die Erfüllung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen ab dem Schuljahr 2026/2027 bis auf weiteres im Modell der kommunalen Betreuung erfolgen soll und beauftragte die Verwaltung, Alternativen zu den dargestellten Sparmaßnahmen zu überprüfen, insbesondere als Alternative die Gebührenerhöhung in der Betreuung.
Des Weiteren wurde die 2. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Billigheim vom 19.06.2018 behandelt. Die Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen ist eine öffentliche Aufgabe der Kommunen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe hält auch die Gemeinde Billigheim Unterkünfte vor. Die bisherige Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Billigheim ist am 19.06.2018 in Kraft getreten und wurde zuletzt zum 01.07.2023 aktualisiert. Aufgrund von beendeten Mietverhältnissen und neu hinzugekommenen Gebäuden/Wohnungen soll die Satzung aktualisiert werden.
Der Gemeinderat beschloss die 2. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Billigheim zum 01.08.2025 sowie die zugrunde gelegte Gebührenkalkulation.
Nachfolgend stand die Satzung über den Erlass örtlicher Bauvorschriften über den Ausschluss von Werbeanlagen in bestimmten Teilen des Gemeindegebiets (Werbeanlagensatzung) auf der Tagesordnung. Werbeanlagen sind grundsätzlich notwendiger Teil einer möglichst freien Entfaltung wirtschaftlicher Tätigkeit und Entwicklung. Oft wiegen wirtschaftliche Interessen dabei schwerer als der Erhalt der Identität des Ortsbildes, selbst in sensiblen Kernbereichen. Die Konsequenz einer weiteren Häufung von Werbeanlagen wäre eine gestalterisch negative Überformung der Ortsbilder. Mit einer Satzung besteht die rechtliche Handhabe, solchen negativen Entwicklungen in bestimmten Bereichen entgegen zu wirken und in zukünftigen Konfliktfällen die erlassenen örtlichen Bauvorschriften als Versagungsgrund anzuführen. Die Notwendigkeit einer solchen Satzungsregelung wurde auch in zurückliegenden Sitzungen des Technischen Ausschusses dargelegt. Mit dem vorliegenden Satzungsentwurf soll diese Regelung nun erlassen werden.
Der Gemeinderat beschloss die Satzung über den Erlass örtlicher Bauvorschriften über den Ausschluss von Werbeanlagen in bestimmten Teilen des Gemeindegebiets (Werbeanlagensatzung).
Danach waren Auftragsvergaben für die Umsetzung der Regenwasserbehandlungskonzeption Gegenstand der Beratungen und wurden wie folgt beschlossen:
Maschinentechnische Ausschreibung RÜB 602 und RÜB 804: Firma bgu-Umweltschutzanlagen GmbH aus Bretzfeld mit einer Vergabesumme von 111.388,52 €.
Maschinentechnische Ausschreibung RÜB 702 und RÜB 801: Firma UFT Umwelt- und Fluid-Technik GmbH aus Bad Mergentheim mit einer Vergabesumme von 78.666,44 €.
Roh- und Tiefbauarbeiten RÜB 602, RÜB 702, RÜB 801 und RÜB 804: Firma Linz & Hinninger GmbH & Co. KG aus Mosbach mit einer Vergabesumme von 56.080,65 €.
Ebenfalls wurde über den Antrag auf Investitionskostenzuschuss nach den Vereinsförderrichtlinien für den MGV „Liederkranz“ 1863 Sulzbach thematisiert. Der MGV-Liederkranz 1863 Sulzbach hat am 09.03.2025 einen schriftlichen Antrag auf Investitionszuschuss nach den Vereinsförderrichtlinien für die Investition in die Erweiterung einer Musikanlage gestellt. Die demnach berücksichtigungsfähigen Rechnungen belaufen sich auf insgesamt 1.835,00 €. Investitionskosten wurden bisher mit 15 %, maximal 5.000 €, von der Gemeinde bezuschusst. Der Gemeinderat beschloss, dem MGV Liederkranz Sulzbach einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 275,00 € zu gewähren.
Nachfolgend wurde der Spendenannahme in Höhe von 4.018,10 € durch den Gemeinderat zugestimmt.
Unter dem abschließenden Tagesordnungspunkt informierte der Vorsitzende über das anstehende Auftaktgespräch zur Errichtung des Brunnengassenstegs im Ortsteil Allfeld, dessen Baubeginn im Juli geplant ist. Ebenso wurden die Gemeinderäte sowie Bürgerinnen und Bürger zu öffentlichen Begehung der Sonderabfalldeponie am 10. Juli eingeladen. Zuletzt erfolgte die Einladung für den Festakt anlässlich der 1250-Jahr-Feier im Ortsteil Sulzbach am dem 11. Juli.
Fragen aus der Mitte des Gemeinderates betrafen den Stand des Glasfaserausbaus in der Gemeinde und die Öffentlichkeitsarbeit bzgl. des Bioabfall-Wettbewerbs der Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald AöR, um die Qualität des Abfalls in der Biotonne zu verbessern.
Martin Diblik
Bürgermeister