Gemeinde Billigheim

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Gewerbeförderung in der Gemeinde Billigheim

Die nachfolgenden Informationen sollen nur einen groben Überblick über die Gewerbeförderung darstellen.

Konkrete Informationen zur Förderung des von Ihnen geplanten Vorhabens können Sie bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreis-mbH (WINO), Mosbach (Tel.: 06261 84-0) oder direkt bei der Gemeinde Billigheim (Tel.: 06265 9200-32) erhalten:

Eine Gewerbeförderung ist im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) möglich. Die Fördermittel stammen aus dem Landeshaushalt und erhalten eine Kofinanzierung aus Mitteln der Europäischen Union im Rahmen des Ziels „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB-EFRE, Zeitraum 2007 - 2013) bzw. im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Im Bereich der Gewerbeförderung gibt es 2 Förderschwerpunkte:

Grundversorgung:
Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen

Arbeiten:
Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen (weniger als 100 Beschäftigte) vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, der Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen und der Errichtung von Gewerbehöfen, einschließlich Grunderwerb und vorbereitenden Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken sowie die dazu notwendige Erschließung von Gewerbegebieten

Fördersätze:

  • 10 % (Regelfördersatz)
  • 20 % bei Entflechtung unverträglicher Gemengelagen (z.B. Verlagerung des Handwerkbetriebes aus dem Ortsetter in das Gewerbegebiet)
  • 20 % beim Förderschwerpunkt „Grundversorgung“

Der Höchstzuschuss ist auf 200.000 € begrenzt.

Berechnungsgrundlage:
Zuwendungsfähig sind die durch Rechnungen nachgewiesenen Ausgaben sowie aktivierbaren unbaren Eigenleistungen. Nicht zuwendungsfähig sind die Kosten für Fahrzeuge; reine Ersatzinvestitionen; reine Maschineninvestitionen ohne nachgewiesene strukturelle Effekte und die Mehrwertsteuer

Form der Zuwendung:
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung. Sie wird in Form eines Zuschusses oder zinsverbilligten Darlehens der L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg mit gleichem Subventionswert gefördert.

Besondere Förderbestimmungen:
Eine Kumulation (Anhäufung) mit Fördermitteln des Landes ist nicht zulässig; eine Kombination mit Fördermitteln aus anderen Programmen, sofern sich diese auf unterschiedliche Bereich der Einzelmaßnahme beziehen, ist dagegen möglich.

Die Ausgaben für ein Grundstück sind nur bis zu einem Anteil von 10 % an den zuwendungsfähigen Ausgaben förderfähig. Die Förderung eines Vermietungsobjektes erfolgt nur als zinsverbilligtes Darlehen und bei einem besonderen Entwicklungsinteresse der Gemeinde.Mit der zur Förderung angemeldeten Maßnahme kann erst begonnen werden, sobald ein Bewilligungsbescheid durch die L-Bank erlassen wurde. Bis dahin, darf z.B. weder das Baugelände erworben, noch Aufträge erteilt werden.

Antragsverfahren und –fristen:
Das Land Baden-Württemberg schreibt jährlich das Förderprogramm aus. Anträge müssen in der Regel bis September eines Jahres bei der Gemeinde vorliegen, welche diese gesammelt bis Oktober an das Landratsamt weiterleitet. Von dort geht es seinen Weg über einen Koordinierungsausschuss weiter an das Regierungspräsidium Karlsruhe letztendlich an das Ministerium Ländlicher Raum (MLR). Eine Entscheidung über die Zuwendung erfolgt bis Ende März/Anfang April des Folgejahres.

Die Antragsunterlagen werden 5-fach benötigt und umfassen die Planunterlagen, die Kostenschätzung (bei Hochbauten nach DIN 276 Teil 2) sowie den Firmenspiegel, in welchem der Betrieb -über die Entstehung bis hin zu den Zukunftsplanungen- vorgestellt wird. Das reine Antragsformular für den Förderantrag wird zusammen mit der Gemeinde ausgefüllt.

Bewilligungsbescheid:
Nachdem das MLR in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe die Fördermittel für den gewerblichen Antrag bereitgestellt hat; stellt der Gewerbetreibende einen weiteren Antrag bei der L-Bank -sofern die Zuwendung als zinsverbilligtes Darlehen gewünscht wird, erfolgt die Antragsstellung über die eigene Hausbank an die L-Bank-. Sobald dieser Antrag bei der L-Bank vorliegt, kann erfahrungsgemäß innerhalb von 4 Wochen (somit Ende April/Anfang Mai) mit der endgültigen Förderzusage gerechnet werden