Gemeinde Billigheim

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Verhalten im Notfall

Oft sind nur wenig Aufwand oder Zeit erforderlich, um für sich und seine Familie eine solide Grundlage für mögliche Notfälle zu schaffen.

Wenn Menschen verletzt worden sind, muss schnell gehandelt werden:

  • Leisten Sie erste Hilfe
  • Sichern Sie, falls nötig, die Schadensstelle ab
  • Rufen Sie Hilfe herbei
  1. Notrufe über die kostenfreien Rufnummern 110 und 112
  2. Sprechen Sie bei einem Notruf klar und deutlich, damit Ihr Gesprächspartner alle wichtigen Informationen akustisch versteht.
  3. Fünf “W”, die Sie sich für den Notruf merken sollten:

    110 (Polizei)

  • Wo ist etwas geschehen?
  • Was ist geschehen?
  • Wie viele Verletzte?
  • Welche Verletzungen?
  • Warten auf Rückfragen!

    112 (Feuerwehr)

  • Wo brennt es?
  • Was brennt?
  • Wie viel brennt?
  • Welche Gefahren (Explosionsgefahr, Personengefahr...)?
  • Warten auf Rückfragen!

Wenn möglich, weisen Sie Rettungskräfte an der Straße ein, z.B. wenn Hausnummern nur schlecht erkennbar sind oder die Helfer zu einem Hinterhaus geleitet werden müssen.

Handelt es sich um einen Unfall mit einem Gefahrgut-Transporter, so nennen Sie bitte die oberen Zahlen auf der orangefarbenen Warntafel am Fahrzeug.

Bis zum Eintreffen der organisierten Fachhilfe sollte jeder in der Lage sein, sich selbst und anderen zu helfen.

Präsentation zum Zivil- und Katastrophenschutz sowie zur Sirenenalarmierung in der Gemeinde Billigheim