Gemeinde Billigheim

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Illegale Ablagerungen auf Grüngutplätzen- die KWiN informiert

Leider zeigt sich in der Vergangenheit, dass vermehrt Abfälle illegal auf Grüngutplätzen im Kreis abgelagert werden.
 
In diesem Zusammenhang weist die KWiN nochmals darauf hin, dass die Grüngutplätze nur für Bürger der Standortgemeinden vorgesehen sind. Gewerbetreibende dürfen an Grüngutplätzen nicht anliefern. Gebracht werden dürfen Baum-, Strauch- und Heckenschnitt (max. Durchmesser bis 15 cm, max. Länge 2 m) ohne Draht oder Kunststoffschnüre sowie Rasenschnitt, Gartenabfälle und Laub. Das Ablagern von Plastik- und Sammelsäcken sowie Müll jeglicher Art und Bauschutt sind streng verboten. Ebenso das Ablagern von Abfällen aus der Landwirtschaft (z. B. Stroh) sowie Stall- bzw. Tiereinstreu. Die Beseitigung, also der fachgerechte Abtransport und die Entsorgung von diesem Müll, ist sehr aufwändig und somit teuer. Die Kosten dafür müssen von der Allgemeinheit getragen werden!
 
Auch am Standort in Billigheim wurde mittlerweile durch die KWIN ein neues Hinweisschild angebracht.
 
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

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