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Zweckverband Gruppenkläranlage Schefflenztal Haushaltssatzung mit Haushaltsplan

Die von der Verbandsversammlung am 29.07.2020 beschlossene nachfolgende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2020, wird in der Zeit vom 07.09.2020 bis 15.09.2020 während der Öffnungszeiten im Rathaus Billigheim, Sulzbacher Str. 9, 74842 Billigheim, Zimmer Nr. 7, öffentlich ausgelegt. Das Landratsamt hat mit Verfügung vom 20.08.2020 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt.

H A U S H A L T S S A T Z U N G
DES

ABWASSERZWECKVERBANDES

„GRUPPENKLÄRANLAGE SCHEFFLENZTAL“

FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 2 0

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 29.07.2020 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 1.271.200
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 1.271.200
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen  
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.245.900
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 941.200
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
    
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von
304.700
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.018.600
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.018.600
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von
0
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
304.700
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von
0
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von
304.700

§ 2 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 EUR.

Billigheim, 29.07.2020
 
gez.
Diblik
Bürgermeister & Verbandsvorsitzender

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