Gemeinde Billigheim

Seitenbereiche

Volltextsuche

8°C - Bedeckt
Navigation

Seiteninhalt

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)

Damit sich die Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung zwischen strukturschwachen und strukturstarken Kommunen und Regionen nicht verfestigen, stellt der Bund mit dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (KInvFG) den Ländern Finanzhilfen zur Verfügung.

Dies wurde in Baden-Württemberg mit einer Vielzahl von Förderprogrammen umgesetzt.

Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung

Die Beleuchtung in zahlreichen Straßen von Billigheim mitsamt seinen Ortsteilen wurde modernisiert.

535 Straßenleuchten hat die beauftragte Netze BW GmbH in den vergangenen Wochen gegen neue LED-Leuchten ausgetauscht. Damit wurde etwa die Hälfte der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet auf die moderne, energiesparende Technik umgerüstet. Knapp 300.000 Euro hat die Gemeinde in die Modernisierungsmaßnahme investiert.

Die neue Technik ermöglicht es, die Leistung der Beleuchtung in Billigheim in den Nachtstunden künftig um 50 Prozent zu reduzieren. Was aber nicht bedeutet, dass es dadurch nur noch halb so hell wäre. Denn aufgrund der geringen Lichtstreuung und dem gerichteten Licht der LED-Leuchten werden diese als deutlich heller wahrgenommen als herkömmliche Gasentladungslampen. Das senkt die Betriebskosten ohne Einbußen in der Sicherheit.

Neben ihrem geringen Stromverbrauch sorgen LED-Leuchtmittel für eine flächenmäßig bessere Ausleuchtung der Straßen und Gehwege. Weitere Vorzüge sind ihre lange Lebensdauer und die vergleichsweise geringen Wartungskosten. Zudem gilt das erzeugte warmweiße Licht als besonders insektenfreundlich, da durch die Zusammensetzung des abgestrahlten Lichts weniger Insekten angelockt werden.

Gefördert wurde dieses Projekt im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes mit rund 133.000 EUR.