Gemeinde Billigheim

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Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 24.03.2020

Vor dem Beginn der Sitzung begrüßte Bürgermeister Diblik den anwesenden Vertreter der Presse, sowie die Mitglieder des Gemeinderates im Dorfgemeinschaftshaus Waldmühlbach. Im Eingangsbereich wurde von Allen das zur Verfügung gestellte Desinfektionsmittel genutzt und bei den Räten und Zuhörern die Abstandsvorgaben für Tische und Stühle beachtet.
 
Der Bürgermeister teilte mit, dass es bei der anschließenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats nur einen Tagesordnungspunkt „Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020“ geben wird. Alle anderen vorgesehenen Tagesordnungspunkte, sowie die nichtöffentliche Sitzung sind von ihm abgesetzt. Bisher ist es nicht möglich, dass der Gemeinderat z.B. in einer Telefon- oder Videokonferenz rechtkräftige Beschlüsse fasst. Schon für die begonnenen Investitionsmaßnahmen wird ein genehmigter Haushaltsplan benötigt. Aus diesem Grund ist die nachfolgende Ratssitzung unabdingbar, um die weitere Handlungsfähigkeit der Gemeinde zu sichern.
 
Nach dieser Ausführung eröffnete der Vorsitzende die öffentliche Sitzung. Auf Nachfrage aus dem Rat, ob einige Punkte der ursprünglich vorgesehenen Tagesordnung nicht doch behandelt werden sollten, antwortete der Vorsitzende, dass einige dieser Sachverhalte zu einem späteren Zeitpunkt dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Sachverhalte, wie z.B. die Vergabe von im Haushaltsplan gedeckten Aufträgen werden nach Instrumentarien, welche die Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) vorsieht, beauftragt. Dies soll in Absprache mit allen Fraktionssprechern des Rates geschehen.
 
Nach Benennung der beiden Urkundspersonen rief er die „Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020“ als Tagesordnungspunkt auf. Er verlas die Haushaltssatzung der Gemeinde Billigheim für das Haushaltsjahr 2020. Haushaltsreden erfolgten weder von der Verwaltung, noch von Gemeinderäten.
 
Es handelt sich um den ersten Haushaltsplan nach dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR).
 
Der Ergebnishaushalt weist bei ordentlichen Gesamterträgen von 14.351.250 € und ordentlichen Gesamtaufwendungen von 14.337.850 € ein ordentliches Ergebnis von +13.400 € aus. Damit kann ein ausgeglichener und genehmigungsfähiger Haushaltsplan vorgelegt werden.
 
Die geplante Kreditaufnahme im Planjahr 2020 beträgt 1,65 Mio. €.
 
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt:
 
Grundsteuer A auf 400 v. H. (bisher 400 v.H.)
Grundsteuer B auf 390 v. H. (bisher 350 v.H.)
Gewerbesteuer auf 380 v. H. (bisher 350 v.H.)
 
Damit sind die Hebesätze erstmalig seit 2005 wieder angehoben worden. Die Erhöhung war erforderlich, um die deutlich gestiegene Kreisumlage aufgrund des Defizits der Neckar-Odenwald-Kliniken auszugleichen und um die höheren Anforderungen an den Haushaltsausgleich im NKHR zu erfüllen.
 
Die größte Einzelinvestition des Haushaltsplans 2020 ist mit weitem Abstand der Neubau des Kindergartengebäudes im Ortsteil Billigheim mit veranschlagten Mitteln in Höhe von 2,3 Mio. € in 2020 (Gesamtkosten ca. 3,0 Mio. €).
 
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die Haushaltssatzung 2020 in der vorgelegten Form, sowie die Finanzplanung gemäß § 85 Abs. 4 GemO und die Budgeteinheiten, wie im Haushaltsplan dargestellt.
 
Nach Ende der Sitzung verließen die anwesenden Personen umgehend, mit eingehaltenem persönlichen Abstand, den Sitzungsort.
 
Martin Diblik
Bürgermeister

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